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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Werbung mit CE-Zeichen unzulässig

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Werbung mit CE-Zeichen unzulässig

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen Amazon-Händler wegen unzulässiger Werbung mit dem „CE-Zeichen“ abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: Unzulässige Werbung mit dem „CE-Zeichen“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.