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Abmahnung Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.: Werbung mit Garantie nicht zulässig

Abmahnung Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.: Werbung mit Garantie nicht zulässig

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen Onlineshop-Betreiber wegen unzulässiger Garantieversprechen abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: Unzulässige Werbung mit Garantieversprechen (5 Jahre Garantie)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.