Schlagwort -Werbung mit Materialbezeichnung ist unzulässig

1
Abmahnung Lothar Fürst: Werbung mit Materialbezeichnung ist unzulässig

Abmahnung Lothar Fürst: Werbung mit Materialbezeichnung ist unzulässig

Herr Lothar Fürst hat einen Ebay-Händler wegen einer unzulässigen Werbung mit Materialbezeichnung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Lothar Fürst
  • Begründung: Unzulässige Werbung mit Materialbezeichnung „PU-Leder“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Gegenstandswert: 3.000,– €

Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.