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Abmahnung Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.: Werbung über die Herkunft von Speisesalz nicht zulässig

Abmahnung Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.: Werbung über die Herkunft von Speisesalz nicht zulässig

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen Onlineshop-Betreiber wegen irreführender Werbung  über die Herkunft von Speisesalz abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: Irreführende Werbung über die Herkunft von Speisesalz mit dem Hinweis „Himalaya Salz“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Pauschale: 245,18 € brutto

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.