Abmahnung Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.: Werbung über die Herkunft von Speisesalz nicht zulässig
Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen Onlineshop-Betreiber wegen irreführender Werbung über die Herkunft von Speisesalz abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
- Begründung: Irreführende Werbung über die Herkunft von Speisesalz mit dem Hinweis „Himalaya Salz“
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Pauschale: 245,18 € brutto