Archiv -15. März 2022

1
Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Nicht zulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben
2
Abmahnung iOcean UG (haftungsbeschränkt): Registrierung bei LUCID nicht vorhanden
3
Abmahnung Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.: Werbung über die Herkunft von Speisesalz nicht zulässig

Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Nicht zulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben

Der Deutsche Konsumentenbund e.V. hat einen Onlineshop-Betreiber wegen unzulässiger Werbung  mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Mineralwasser abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: Unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Mineralwasser mit dem Hinweis „bekömmlich“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Pauschale: 321,30 € brutto

Mehr erfahren

Abmahnung iOcean UG (haftungsbeschränkt): Registrierung bei LUCID nicht vorhanden

Die Firma iOcean UG (haftungsbeschränkt) hat einen Ebay-Händler wegen fehlende Registrierung beim Verpackungsregister LUCID abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: iOcean UG (haftungsbeschränkt)
  • Begründung: Fehlende Registrierung beim Verpackungsregister LUCID
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Gegenstandswert: 2.000,– €

Mehr erfahren

Abmahnung Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.: Werbung über die Herkunft von Speisesalz nicht zulässig

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen Onlineshop-Betreiber wegen irreführender Werbung  über die Herkunft von Speisesalz abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: Irreführende Werbung über die Herkunft von Speisesalz mit dem Hinweis „Himalaya Salz“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Pauschale: 245,18 € brutto

Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.