Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Wirkungsversprechen bei einem Massagegerät

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Verbandes sozialer Wettbewerb e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich unzulässigem Wirkungsversprechen (Massagegerät vs. Cellulite).

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung:  angeblich irreführende Werbung mit Wirkungsversprechen beim Vertrieb von Massagegeräten „Celuless MD“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

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