Archiv -13. März 2013

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Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Wirkungsversprechen bei einem Massagegerät
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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Problem der Verkehrsfähigkeit
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Abmahnung Amazon wegen Wirkungsversprechen
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Abmahnung Online-Shop: Fehlende Verkehrsfähigkeit von Pressklemmen
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Abmahnung Patrick Jander
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Abmahnung Bettina Meyer
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Abmahnung hitmeister: Urheberrecht
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Abmahnung ebay: Grundpreisangabe bei Streusalz
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„Kleingedrucktes“ in Bodennähe auf Plakataufstellern ist unzulässig
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Abmahnung Sammelstelle: Verein für lauteren Wettbewerb e.V.

Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Wirkungsversprechen bei einem Massagegerät

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Verbandes sozialer Wettbewerb e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich unzulässigem Wirkungsversprechen (Massagegerät vs. Cellulite).

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung:  angeblich irreführende Werbung mit Wirkungsversprechen beim Vertrieb von Massagegeräten „Celuless MD“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon

 

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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Problem der Verkehrsfähigkeit

Von einem Online-Händler, der Pressklemmen vertreibt wurde uns eine Abmahnung der der Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vorgelegt

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart
  • Begründung: angebliche Irreführung durch den Vertrieb von geschweißten Pressklemmen 16mm, die nicht nahtlos sind und daher gegen die EN13411-3 verstoßen und in Europa nicht verkehrsfähig seien
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop

 

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Abmahnung Amazon wegen Wirkungsversprechen

Wir wurden über eine Abmahnung beim Vertrieb eines Massagegerätes auf der Verkaufsplattform  Amazon informiert.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Irreführung mit einem Wirkungsversprechen beim Vertrieb eines Massagegerätes

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Online-Shop: Fehlende Verkehrsfähigkeit von Pressklemmen

Die IT-Recht Kanzlei wurde über eine Abmahnung mangels angeblicher Verkehrsfähigkeit eines Produktes im Online-Handel informiert.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich Irreführung durch nicht zulässigem Verkauf von geschweißten Pressklemmen

 

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Abmahnung Patrick Jander

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Patrick Jander wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.

 

Begründet wird diese mit angeblich nicht autorisierter Nutzung von Bildern.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Patrick Jander
  • Begründung: angeblich fehlende Freigabe der Nutzung von Werbefotografien
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Hitmeister
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Schadensersatzforderung: 900 €
  • Anwaltskosten: 527 €

 

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Abmahnung Bettina Meyer

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Bettina Meyer wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 

Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Pflichtangaben.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Bettina Meyer
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Streusalz
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Abmahnung hitmeister: Urheberrecht

Ein auf der Verkaufsplattform hitmeister aktiver Händler wurde wegen der Nutzung von Werbefotografien abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblicher Urheberrechtsverstoß an 2 Fotografien 

 

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Abmahnung ebay: Grundpreisangabe bei Streusalz

Ein auf eBay handelnder Online-Händler hat uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Streusalz

 

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„Kleingedrucktes“ in Bodennähe auf Plakataufstellern ist unzulässig

Am 30.11.2012 bestätigte das OLG Köln in der Rechtssache Az.: 6 U 114/12, dass kleingedruckte Fußnotentexte, die auf Plakataufstellern in Bodennähe abgedruckt sind, nicht den Vorgaben der PAngV genügen, da sie nicht am Blickfang teilhaben würden.

 

I. Sachverhalt
Ein Elektronikmarkt hatte vor seinem Ladenlokal auf dem Gehweg eine Plakatwerbung auf einem Aufsteller angebracht. Neben dem eigentlichen Werbetext waren unten auf dem Plakat auch noch Fußnoten abgedruckt. Dieser Fußnotentext war sowohl klein, als auch umfangreich, so dass er nicht einfach zu lesen war. Hiergegen hatte das LG Köln eine einstweilige Verfügung erlassen, gegen die sich der Elektronikmarkt nun in der Berufung wandte.

II. Entscheidung des OLG Köln
Das OLG Köln bestätigte zwar zunächst, dass der Inhalt des umfangreichen Fußnotentextes rechtmäßig war, befand jedoch, dass die Darstellung dieser Informationen hier nicht den Anforderungen der PAngV genügten. Konkret führte es aus:

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

Abmahnung Sammelstelle: Verein für lauteren Wettbewerb e.V.

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurden wir über eine Abmahnung des Verein für lauteren Wettbewerb e.V. informiert. 

 

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Verein für lauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: angeblich unlauterer Vertrieb von Elektrouhren wegen fehlender EAR-Registrierung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.