Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.: Gesundheitsbezogene Angaben bei Tabakerzeugnissen unzulässige Werbung

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat einen Onlineshop-Betreiber wegen unzulässiger Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Tabakerzeugnissen und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung:
    • unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Tabakerzeugnissen („gesundheitlich unbedenklich“, „beeinflussen Wohlbefinden günstig“)
    • Verstoß gegen Lebensmittelinformationsverordnung – Name/Firma und Anschrift des Herstellers bzw. Importeurs fehlen auf vorverpackten Lebensmitteln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • geforderte Kostenpauschale: 243,95 €

Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.