Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Frau Ines Martin wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich unzureichenden Angaben zu den Rücksendekosten.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: RA Sascha Tawil

Abmahner: Ines Martin
Begründung:

angeblich fehlende vertragliche Vereinbarung der Rücksendekosten

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €, weiterlesen…

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Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Frau Ines Martin wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich unzureichenden Angaben zu den Rücksendekosten.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: RA Sascha Tawil

Abmahner: Ines Martin
Begründung:

angeblich fehlende vertragliche Vereinbarung der Rücksendekosten

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €, weiterlesen…

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Der IT-Recht Kanzlei München liegt wiederum eine Abmahnung der Frau Ines Martin wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: RA Sascha Tawil

Abmahner: Ines Martin
Begründung:

angeblich unzureichende Angaben zu den Rücksendekosten

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €, weiterlesen…

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Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Frau Ines Martin wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: RA Sascha Tawil

Abmahner: Ines Martin
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten im Falles der Ausübung des Widerrufsrechtes

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €, weiterlesen…

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Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Frau Ines Martin wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: RA Sascha Tawil

Abmahner: Ines Martin
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten beim Widerruf

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €, weiterlesen…

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Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Frau Ines Martin wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: RA Sascha Tawil

Abmahner: Ines Martin
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben zu den der Rücksendekosten im Falle eines Widerrufs

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 € weiterlesen…

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Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Frau Ines Martin wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: RA Sascha Tawil

Abmahner: Ines Martin
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 € weiterlesen…

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Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung der Frau Ines Martin wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: RA Sascha Tawil

Abmahner: Ines Martin
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €

weiterlesen…

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Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Frau Ines Martin wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: RA Sascha Tawil

Abmahner: Ines Martin
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €

weiterlesen…

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Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Ines Martin wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: RA Sascha Tawil

Abmahner: Ines Martin
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €

Unsere Empfehlung

Der im Zusammenhang mit anwaltlichen Abmahnungen angesetzte Streitwert sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden, da er sich unmittelbar auf die Kostenlast des Abgemahnten auswirkt. Teilweise setzen die Gerichte die Streitwerte in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten je nach Verstoß unterschiedlich hoch an. Auch die Anzahl der gerügten Verstöße kann sich auf die Streitwerthöhe auswirken. Wir empfehlen daher generell, den der Abmahnung ggf. zugrunde gelegten Streitwert stets durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, die Übernahme der im Zusammenhang mit einer Abmahnung geltend gemachten Kosten – auch für den Fall der Abgabe einer Unterlassungserklärung – vollständig zu
verweigern, etwa weil sich hinreichend viele Anhaltspunkte dafür zeigen, dass die Abmahnung unberechtigt ist. Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

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