Archiv -18. September 2013

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Abmahnung Michael Wendt, MW Versand
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Abmahnung Webshop: Irreführende Nutzung einer Marke
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Definition des Begriffs Inverkehrbringen: Bedeutung und Ausmaß

Abmahnung Michael Wendt, MW Versand

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma MW Versand, Michael Wendt wegen angeblich irreführender Nutzung einer Marke vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Stefan Pressel, Rechtasanwalt
  • Abmahner: MW Versand, Michael Wendt
  • Begründung: angeblich nicht autorisierte Nutzung der Marke mechadoll zu Werbezwecken
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht, Markenrecht 
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert/Streitwert: 30.000 €

 

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Abmahnung Webshop: Irreführende Nutzung einer Marke

Ein Webshopbetreiber wurde wegen angeblich irreführender Nutzung einer Marke für Gummipuppen abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Irreführende Nutzung einer Marke (Weiterleitung auf eine andere) 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Definition des Begriffs Inverkehrbringen: Bedeutung und Ausmaß

Der Begriff des Inverkehrbringens ist in den letzten Jahren in Anbetracht der zunehmenden Zahl von europäischen Richtlinien und Verordnungen mit speziellen Vorgaben für Lieferanten immer bedeutsamer geworden. Denn viele der darin enthaltenen verbindliche Regelungen betreffen nur solche Produkte, die tatsächlich ‚in Verkehr gebracht‘ werden. Doch was genau bedeutet die Bezeichnung des ‚Inverkehrbringens‘ – und existiert überhaupt eine einheitliche, allgemein gültige Definition für sämtliche Anwendungsbereiche der EU-Vorschriften?

Die IT-Recht-Kanzlei hat sich eingehend mit der Terminologie des unscheinbaren Begriffs beschäftigt und zeigt im folgenden neben den Rechtsfolgen eines ‚Inverkehrbringens‘ auch die Unklarheiten und Divergenzen, mit denen es behangen ist, auf, um einen generellen Überblick über die einzelnen Charakteristika der Bezeichnung zu ermöglichen.

Ein Begriff, viel Verwirrung
Seit Bestehen eines europäischen Binnenmarktes mit supranationalen Marktüberwachungsgremien werden von der europäischen Kommission mit zunehmender Tendenz Verordnungen zur Umsetzung oder Ergänzung von Richtlinien des europäischen Parlamentes und Rates sowie von diesen neue Richtlinien selbst verabschiedet, die an spezifische Produktgattungen vielseitige Verhaltenspflichten der Hersteller und Händler knüpfen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.