Schlagwort -unwahre Behauptungen

1
Abmahnung Thomas Lenz
2
Abmahnung Website: Verletzung von Persönlichkeitsrechten
3
Abmahnung ÖKO-TEST Verlag GmbH: Irreführende Werbung
4
Abmahnung Webshop: Unwahre Werbung mit einem Testergebnis
5
Abmahnung VENIApharm GmbH
6
Abmahnung Website: Unwahre Behauptungen

Abmahnung Thomas Lenz

Herr Thomas Lenz hat die Betreiber einer Homepage wegen angeblicher Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: Thomas Lenz
  • Begründung: unwahre Behauptungen in einer Berichterstattung
  • Rechtlicher Bezug: Persönlichkeitsrecht
  • Handels-Plattform: Homepage

Mehr erfahren

Abmahnung Website: Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Die Mitglieder eines Vereins, der eine Homepage betreibt, wurden wegen angeblicher Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgemahnt.

Sie sollen in ihrer Berichterstattung unwahre Behauptungen aufgestellt haben.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung ÖKO-TEST Verlag GmbH: Irreführende Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma ÖKO-TEST Verlag GmbH wegen angeblich unwahrer Werbeaussagen vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: ÖKO-TEST Verlag GmbH
  • Begründung: angeblich unlautere Werbung mit einem Testergebnis, obwohl die beworbenen Produkte gar nicht geprüft und getestet worden sein sollen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 18.000 €

 

Mehr erfahren

Abmahnung Webshop: Unwahre Werbung mit einem Testergebnis

Der Betreiber eines Webshops wurde wegen angeblich unwahrer Behauptungen in seiner Werbung mit einem Testergebnis abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • irreführende Werbung (die mit einem Testurteil beworbenen Produkte seien gar nicht getestet worden)

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung VENIApharm GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma VENIApharm GmbH wegen angeblich unwahrer Behauptungen auf einer Website vor.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Beyerlein Rechtsanwälte
  • Abmahner: VENIApharm GmbH
  • Begründung: angeblich unwahre Aussagen im Zusammenhang mit einer eintweiligen Verfügung und Pharmaprodukten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Website
  • Gegenstandswert: 75.000 €

 

Mehr erfahren

Abmahnung Website: Unwahre Behauptungen

Ein Webseitenbetreiber wurde wegen angeblich unwahrer Behauptungen im Zusammenhang mit Pharmaprodukten und einer einstweiligen Verfügung abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unwahre Behauptungen bezogen auf die Existenz einer einstweiligen Verfügung 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.