Archiv -17. April 2014

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Links der Woche: Google enttäuscht, Facebooks Bezahldienst, Datenschutz vs. Zalando, Apple Klage zulässig
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Abmahnung IDO Verband: Artikelüberschrift ohne Grundpreis
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Abmahnung ebay: Grundpreisangabe in der Artikelüberschrift
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Gesundheitsbezogene Angabe? „vitalisierend“ in der Werbung für alkoholfreie Biere
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Abmahnung Europavertrieb GmbH
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Abmahnung Webshop: Irreführende Werbung mit einem Patent
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Wird an EU-Standard angeglichen: Schweizer Verbraucherrecht bei telefonischen Mehrwertdiensten

Links der Woche: Google enttäuscht, Facebooks Bezahldienst, Datenschutz vs. Zalando, Apple Klage zulässig

Ein wettertechnisch unbeständiges Wochenende erwartet uns. Wir wünschen unseren Lesern daher viel Sonne im Herzen für die  Ostertage.

Zunächst jedoch natürlich noch unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 16  (14.04. – 17.04.2014):  

  • 🙂 Blogsoftware: WordPress 3.9 erschienenmehr…
  • 🙁 Google: Enttäuscht Anleger mit Quartalszahlenmehr…
  • 😐 Thüringer Datenschützer: Überprüfen Zalando, mehr…
  • 😐 E-Book-Streit: Apple darf von 33 US-Staaten verklagt werden, mehr…
  • 😐 Kann zulässig sein: An Kinder gerichtete Werbungmehr…
  • 😉 Facebook: Will angeblich europaweit Bezahldienst anbietenmehr…

Abmahnung IDO Verband: Artikelüberschrift ohne Grundpreis

Der IDO-Verband hat einen ebay-Händler abgemahnt, weil er es angeblich versäumt hat den Grundpreis in der Artikelüberschrift anzugeben.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: Die Angabe des Grundpreises fehle in der Artikelüberschift und somit sei der unmittelbare räumliche Bezug zum Endpreis nicht gegeben.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Grundpreisangabe in der Artikelüberschrift

Ein ebay Händler wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises in der Artikelüberschrift abgemahnt.

Der Grundpreis stehe somit nicht in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Endpreis.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Gesundheitsbezogene Angabe? „vitalisierend“ in der Werbung für alkoholfreie Biere

Gerade in der Lebensmittelbranche ist der Einsatz von werbenden Formulierungen, die dem Verbraucher förderliche Auswirkungen des Verzehrs auf die Leistungsfähigkeit, die körperliche Verfassung oder die Gesundheit in Aussicht stellen, weit verbreitet. Die so verwendeten Wortmittel sollen die Kaufentscheidung des Verbrauchers positiv beeinflussen und ihn längerfristig an das jeweilige Produkt binden. Regelmäßig ist die Zulässigkeit solcher Werbung nur anhand der allgemeinen Grundsätze des Lauterkeitsrechts zu bemessen. Etwas anderes gilt allerdings, wenn es sich bei den Formulierungen um gesundheitsbezogene Angaben handelt, an deren Rechtmäßigkeit die sogenannte „Health-Claims-Verordnung“ oder HCVO (VO (EG) Nr. 1924/2006) besondere Anforderungen und Voraussetzungen knüpft.

Mit Urteil vom 19.12.2013 (Az.: 8 O 99/13) hat das VG Arnsberg entschieden, dass die Verwendung des Attributs „vitalisierend“ in der Werbung für alkoholfreies Bier wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist, da keine gesundheitsbezogene Angabe vorliegt.

Die „gesundheitsbezogene Angabe“ nach Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der „Health-Claims-Verordnung“

Die Health-Claims-Verordnung setzt den Maßstab der Zulässigkeit von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben fest, die in kommerzieller Form in der Kennzeichnung, Aufmachung oder Bewerbung von Lebensmitteln eingesetzt werden.

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Abmahnung Europavertrieb GmbH

Die Firma Europavertrieb GmbH hat einen Onlinehändler wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma Europavertrieb GmbH:

  • Abmahner: Europavertrieb GmbH
  • Begründung: Unlautere Werbung beim Vertrieb von Shishas mit der Aussage „Patent Pending“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 25.000 €

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Abmahnung Webshop: Irreführende Werbung mit einem Patent

Ein Webshopbetreiber, der Sishas verkauft wurde wegen angeblich irreführender Werbung mit Angaben zu einem Patent abgemahnt.

Der Händler täusche damit den Verkehr und handle unlauter.

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Wird an EU-Standard angeglichen: Schweizer Verbraucherrecht bei telefonischen Mehrwertdiensten

Deutsche Onlinehändler, die Waren oder Dienstleistungen in der Schweiz vertreiben, werden sich darauf einrichten müssen, dass die Schweiz mit einer gewissen Verzögerung weitgehend den EU-Standard bei Fernabsatzverträgen (B2C) übernimmt. Dies gilt jetzt auch für Preisangabepflichten bei telefonischen Mehrwertdiensten wie z.B. bei Premium-Diensten oder telefonischen Auskunftsdiensten. Für telefonische Mehrwertdienste ist daher der deutsche Onlinehändler gut beraten, auch bei einem Vertrieb in der Schweiz den ihm vertrauten deutschen Verbraucherschutzstandard zu respektieren.

Verschiedene EU-Richtlinien zum Telekommunikationsrecht (wie zum Beispiel Richtlinie 2009/140/EG) haben in der EU und damit auch in Deutschland zu einem hohen Standard der Preisangabepflichten bei telefonischen Mehrwertdiensten geführt. Für Deutschland kann hier § 66 deutsches Telekommunikationsgesetz zitiert werden.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.