Archiv -April 2014

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Links der Woche: E-Identifikation vs. Datenklau, Kein Plan aber Big Brother im Haus, Energiewende & Apples Reparaturen
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Nur noch bei ausdrücklicher Einwilligung ? Verwendung von Cookies
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Widerrufsbelehrung 2014 bei Widerruf: Hinsendekosten und Rücksendekosten
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Abmahnung Sammelstelle: M & S Vertriebsservice GbR
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Bilderdiebstahl: Neues Tool zur Bildüberwachung auf ebay

Links der Woche: E-Identifikation vs. Datenklau, Kein Plan aber Big Brother im Haus, Energiewende & Apples Reparaturen

 Wenn Vorgaben zur E-Identifikation verabschiedet und gleichzeitig 18 Millionen E-Mail Passwörter geklaut werden, beim Breitbandausbau keiner einen Plan hat und dann auch noch vor dem Smart Home gewarnt wird, Oköstrom-Rabatte verloren gehen und Apple Reparaturen erschwert, dann können all diese Infos nur eines Bedeuten: Zeit für unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 14  (31.03. – 04.04.2014):  

  • 😐 EU-Parlament: Verabschiedet einheitliche Vorgaben zur E-Identifikationmehr…
  • 🙁 Erneuter Datenklau: 18 Millionen E-Mail-Passwörter aufgetauchtmehr…
  • 😉 Breitbandausbau: „Keiner hat einen Plan, aber alle machen mit“, mehr…
  • 🙁 Smart Home: Datenschützer warnt vor Big Brother im Haus, mehr…
  • 😐 Energiewende: Hunderte Unternehmen werden Ökostrom-Rabatte verlierenmehr…
  • 🙁 Dienstleister: Apple macht Reparaturen absichtlich schwermehr…

Nur noch bei ausdrücklicher Einwilligung ? Verwendung von Cookies

Muss der Betreiber einer Webseite ab sofort die Nutzer über die Verwendung von Cookies informieren und gleich beim Aufrufen der Webseite deren ausdrückliche Einverständnis einholen?

So steht es zumindest in der sog. Cookie-Richtlinie, die die EU in Deutschland bereits als geltendes deutsches Recht ansieht, obwohl deren Vorgaben offiziell noch gar nicht ins deutsche Recht umgesetzt worden sind. Wie ist nun die Rechtslage? Was sollten Betreiber von Webseiten deshalb beachten? Die IT-Recht Kanzlei stellt die Lage dar und gibt Tipps für die Praxis.

Inhalt
I. Cookies nur bei ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer?
II. Die Vorgaben aus der Cookie-Richtlinie
III. Die aktuelle Rechtslage zu Cookies in Deutschland
IV. Wie sollen sich Betreiber von Webseiten in der Praxis verhalten?
V. Fazit

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Widerrufsbelehrung 2014 bei Widerruf: Hinsendekosten und Rücksendekosten

Streitigkeiten mit Verbrauchern betreffend der Tragung von Hin- und/ oder Rücksendekosten bei Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts sind nach unserer Erfahrung ein leidiges Thema im Alltag von Ecommerce-Händlern.

Zum aktuellen, noch bis 12.06.2014 geltenden Recht haben wir bereits einen umfangreichen Leitfaden erstellt, der die in der Praxis auftretenden Szenarien umfassend abhandelt. Mit Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zum 13.06.2014 in deutsches Recht bleibt jedoch auch in diesem Bereich kein Stein auf dem anderen. Einleitung

Ab dem 13.06.2014 werden sich mit Geltung des neuen Verbraucherrechts im Bereich der Tragung der Hin- und Rücksendekosten beim Widerruf von Fernabsatzverträgen umfangreiche Änderungen ergeben. Die nachfolgende, aktualisierte Version unseres Leitfadens soll insbesondere den Händlern eine Hilfestellung bieten, auch künftig rechtssicher mit der Problematik der Tragung von Hin- und/ oder Rücksendekosten nach Widerruf des Verbrauchers umzugehen. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgende Schilderung die Rechtslage betrifft, die ab dem 13.06.2014 gelten wird, soweit auf die neue, künftige Rechtslage Bezug genommen wird. Bis zum diesem Stichtag gilt weiterhin das alte Recht (vgl. dazu die bisherige Fassung unseres Leitfadens, die oben verlinkt ist.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung Sammelstelle: M & S Vertriebsservice GbR

Für die Abmahnung Sammelstelle der IT-Recht Kanzlei wurde uns eine Abmahnung der Firma M & S Vertriebsservice GbR zur Kenntnis gebracht.

Die Firma M & S Vertriebsservice GbR bemängelt in dieser Abmahnung, die an einen ebay-Händler gerichtet ist, angeblich fehlerhafte Angaben in den AGB und der Widerrufsbelehrung sowie angeblich irreführende Werbung mit dem GS-Zeichen.

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden. 

 

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Bilderdiebstahl: Neues Tool zur Bildüberwachung auf ebay

Die IT-Recht Kanzlei bietet allen Nutzern ihrer Kanzleihomepage einen sinnvollen Service in Sachen Urheberrecht an : Auf der Kanzleiseite wird ein tool zur Verfügung gestellt, das es ebay-Händlern ermöglicht schnell und kostenlos festzustellen, ob deren Bilder von Dritten auf der Plattform berechtigt oder unberechtigt verwendet werden – in einem Quickcheck werden nach Eingabe des eigenen ebay-Namens unmittelbar die jeweiligen Bild-Treffer angezeigt – und das natürlich kostenlos.

Wir empfehlen: Einfach mal ausprobieren…..

Urheberrechtsverletzungen an Bildmaterial im Internet sind ein Dauerbrenner – zu verlockend ist das copy&paste-Verfahren und zu aufwendig und zeitintensiv ist die Herstellung eigenen Bildmaterials. Daher kommt es nicht von ungefähr, dass die Rechteinhaber, die sich die Mühen der Bildherstellung angetan haben, Rechtsverletzungen gezielt verfolgen und somit die unberechtigte Nutzung ihrer Bilder durch Dritte unterbinden wollen. Aber auch das ist mit Arbeit verbunden: Denn zunächst muss das Internet regelmäßig händisch mühsam nach Rechtsverletzungen durchkämmt werden – und das letztlich dauerhaft. Umso angenehmer ist es dann, wenn die Technik hier Unterstützung bringt:

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.