Archiv -November 2014

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Abmahnung AIXPRO UG
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Auto-Versteigerung auf ebay abgebrochen: Über 5000 Euro Schadensersatz
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Abmahnung Amazon: Falsches Impressum und fehlende Widerrufsbelehrung
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Abmahnunng Webshop: Alte Widerrufsbelehrung und Verstoß gegen TMG
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Abmahnung Ananda GmbH: „Leder“-Tasche (Irreführung)
6
Abmahnung ebay: Kunstleder vs. Leder
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Abmahnung droht: Bei unvollständiger Rechtswahlklausel in AGB
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Abmahnung Splendid Film: Urheberrechtsverletzung „The Expendables 3“
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Abmahnung Filesharing: Urheberrechtsverletzung auf Tauschbörse
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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Wettbewerbswidrige AGB
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Abmahnung Internetshop: Fehlerhafte AGB
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Links der Woche: Internet-Grundversorgung, CEBIT goes Indien, Springer vs. Google
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Abmahnung Fine Art Juweliere UG: Widerrufsbelehrung und Werbung
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Abmahnung ebay: Alte Widerrufsbelehrung und unlautere Werbung
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Abmahnung Zadabra GmbH: Carbonstahl

Abmahnung AIXPRO UG

Die Firma AIXPRO UG (hatungsbeschränkt) hat einen Online-Händler wegen der Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: AIXPRO UG
  • Begründung:
    • Die verwendete Widerrufsbelehrung soll nicht dem aktuellen Rechtsstand entsprechen
    • Das Impressum sei fehlerhaft
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 5.000 €

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Auto-Versteigerung auf ebay abgebrochen: Über 5000 Euro Schadensersatz

Der Bundesgerichtshof hat sich gestern in einer Entscheidung mit der Frage der Wirksamkeit eines im Wege einer Internetauktion abgeschlossenen Kaufvertrags befasst, bei dem ein grobes Missverhältnis zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der Kaufsache besteht.

Der Beklagte bot seinen Gebrauchtwagen bei eBay zum Kauf an und setzte ein Mindestgebot von 1 € fest. Der Kläger bot kurz nach dem Beginn der eBay-Auktion 1 € für den Pkw und setzte dabei eine Preisobergrenze von 555,55 €. Einige Stunden später brach der Beklagte die eBay-Auktion ab. Per E-Mail teilte er dem Kläger, der mit seinem Anfangsgebot Höchstbietender war, mit, er habe außerhalb der Auktion einen Käufer gefunden, der bereit sei, 4.200 € zu zahlen. Der Kläger begehrt Schadensersatz wegen Nichterfüllung des nach seiner Ansicht wirksam zu einem Kaufpreis von 1 € geschlossenen Kaufvertrags und macht geltend, der Pkw habe einen Wert von 5.250 €. Das Landgericht hat der auf Schadensersatz in Höhe von 5.249 € gerichteten Klage dem Grunde nach stattgegeben. Die Berufung des Beklagten ist erfolglos geblieben. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Beklagte sein Klageabweisungsbegehren weiter.

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Abmahnung Amazon: Falsches Impressum und fehlende Widerrufsbelehrung

Ein Online-Händler, der seine Waren über den Amazon-Marktplatz verkauft wurde wegen einem angeblich falschen Impressum abgemahnt.

Auch soll er es versäumt haben eine Widerrufsbelehrung vorzuhalten.

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  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnunng Webshop: Alte Widerrufsbelehrung und Verstoß gegen TMG

Ein Online-Händler, der einen eigenen Webshop betreibt wurde wegen einer angeblich nicht dem aktuellen Recht entsprechenden Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Darüberhinaus sollen weitere Pflichtangaben fehlen.

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Abmahnung Ananda GmbH: „Leder“-Tasche (Irreführung)

Die Firma Ananda GmbH hat einen ebay-Händler wegen angeblicher Irreführung abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: Ananda GmbH
  • Begründung: Angebliche Irreführung weil eine Kunstledertasche als Ledertasche bezeichnet wird.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

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Abmahnung ebay: Kunstleder vs. Leder

Ein Ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er mit dem Begriff „Leder“ irreführende Angaben zur Materialbeschaffenheit einer Tasche mache.

Tatsächlich soll die Tasche aus Kunstleder bestehen.

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Abmahnung droht: Bei unvollständiger Rechtswahlklausel in AGB

Die Gestaltung von AGB ist für Webshop-Betreiber stets eine Gratwanderung. Einerseits sollten möglichst viele Punkte für beide Vertragsseiten umfassend geregelt werden. Andererseits müssen die Unternehmer aufpassen, dass die Klauseln die Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen und deshalb unwirksam sind.

Das OLG Oldenburg hat nun eine gängige Rechtswahlklausel in den AGB eines Online-Shops für unwirksam erklärt und deren Verwendung daher als Wettbewerbsverstoß angesehen. Vielen Online-Händlern drohen daher nun Abmahnungen. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Entscheidung des OLG Oldenburg vor und gibt Tipps zur Senkung des Abmahnrisikos.

I. Manche Rechtswahlklauseln sind unwirksam und daher abmahnfähig

Eigentlich wollen die Verwender von AGB durch Rechtswahlklauseln für Klarheit sorgen, welches Recht auf den Vertrag Anwendung finden soll, so dass sich die Verbraucher darauf einstellen können. Daher ist es grundsätzlich begrüßenswert, wenn ein Unternehmer – etwa ein Webshop-Betreiber – in seine AGB eine Klausel aufnimmt, wonach für die Verträge mit Verbrauchern deutsches Recht gelten soll.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Abmahnung Splendid Film: Urheberrechtsverletzung „The Expendables 3“

Die Firma Splendid Film GmbH hat eine Firma wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Splendid Film GmbH
  • Begründung: Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „The Expendables 3“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Filesharing: Urheberrechtsverletzung auf Tauschbörse

Eine Firma wurde abgemahnt, weil über Ihren Internetanschluss ein Film zum Tausch angeboten worden sein soll.

Die Firma verstoße damit gegen das Urheberrecht.

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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Wettbewerbswidrige AGB

Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich fehlerhafter AGB abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
  • Begründung: angeblichmehrfach fehlerhafte AGB
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Internetshop: Fehlerhafte AGB

Der Betreiber eines Internetshops wurde wegen angeblich mehrfach fehlerhafter AGB abgemahnt.

So sollen unter anderem die Angaben zur Gerichtsstandvereinbarung wettbewerbswidrig sein.

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Links der Woche: Internet-Grundversorgung, CEBIT goes Indien, Springer vs. Google

 

Die heiße Phase im Online-Jahresendgeschäft beginnt, doch vorher gibt es noch einmal in aller Ruhe unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 45 (03.11. – 07.11.2014):

  • 🙂 Schweizer Regierung: Erhöht Vorgaben für Internet-Grundversorgung , mehr…
  • 🙂 Tagung: Digitalisierte Gesellschaft als Herausforderung der Freiheit, mehr…
  • 🙂 Die CeBIT: Kommt nach Indien, mehr…
  • 🙁 Nach den US-Wahlen: Technologiebranche verärgert über Demokraten, mehr…
  • 😐 Springer knickt ein: Google kriegt Gratisrechte für weitere Titel, mehr…

Abmahnung Fine Art Juweliere UG: Widerrufsbelehrung und Werbung

Die Firma Fine Art Juweliere UG hat einen ebay-Händler wegen mehreren wettbewerbsrechtlichen Vergehen abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Fine Art Juweliere UG
  • Begründung:
    • fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • Irreführende Werbung (Gold, Silber)
    • Werbung mit Selbstverständlichkeiten
    • unzureichende Angaben zur Garantie
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung ebay: Alte Widerrufsbelehrung und unlautere Werbung

Ein Ebay-Händler wurde wegen einer angeblich mehrfach fehlerhaften, weil veralteten, Widerrufsbelehrung und unlauteren Werbemethoden abgemahnt.

Er werbe irreführend mit den Aussagen „Gold“ und „Silber“, werbe mit Selbstverständlichkeiten und die Angaben zur Garantie seien unvollständig.

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Abmahnung Zadabra GmbH: Carbonstahl

Die Zadabra GmbH hat einen Online-Händler wegen angeblich irreführender Werbung mit der Bezeichnung „Carbonstahl“ abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Zadabra GmbH
  • Begründung:
    • wettbewerbswidrige Werbung mit der Bezeichnung Carbonstahl (Materialbeschaffenheit eines Messers der Serie „Easy Cut“ der Marke Zassenhaus)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Internetshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 12.500 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.