Archiv -17. September 2019

1
Abmahnung hello love GmbH: Rechtswahlklausel nicht zulässig
2
Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.: Lebensmittelinformationsverordnung missachtet

Abmahnung hello love GmbH: Rechtswahlklausel nicht zulässig

Die Firma hello love GmbH hat einen Onlineshop-Händler wegen einer unwirksamen Rechtswahlklausel und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: hello love GmbH
  • Begründung:
    • fehlende Informationen zum Vertragsschluss
    • fehlende Widerrufsbelehrung
    • fehlendes Muster-Widerrufsformular
    • fehlender OS-Link
    • unwirksame Rechtswahlklausel
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Gegenstandswert: 30.000,00 €

Mehr erfahren

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.: Lebensmittelinformationsverordnung missachtet

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat einen Webshop-Betreiber wegen eines Verstoßes gegen die Lebensmittelinformationsverordnung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: Verstoß gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (fehlende Pflichtinformatinen, wie Zutatenverzeichnis, Nährwerte, Grundpreisangaben)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • geforderte Kostenpauschale: 205,00 € netto

Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.