Archiv -22. Oktober 2019

1
Abmahnung Como-Sonderposten GmbH: Gegen das Produktsicherheitsgesetz wurde verstoßen

Abmahnung Como-Sonderposten GmbH: Gegen das Produktsicherheitsgesetz wurde verstoßen

Die Firma Como-Sonderposten GmbH hat einen Onlineshop-Händler wegen eines Verstoßes gegen das Produktsicherheitsgesetz abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Como-Sonderposten GmbH
  • Begründung: Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), §3 Abs. 2 (Es fehlen Name und Kontaktanschrift des Herstellers, ggfs. des Bevollmächtigten oder Einführers, der auf der Verpackung der entsprechenden Ware anzugeben ist.)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Gegenstandswert: 40.000,00 €

Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.