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Abmahnung IDO Verband: Gegen das Produktsicherheitsgesetz wurde verstoßen
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Abmahnung Como-Sonderposten GmbH: Gegen das Produktsicherheitsgesetz wurde verstoßen

Abmahnung IDO Verband: Gegen das Produktsicherheitsgesetz wurde verstoßen

Der IDO Verband hat einen Amazon-Händler wegen eines Verstoßes gegen das Produktsicherheitsgesetz und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • unzulässige pauschale Bewerbung von Waren mit der Aussage „Garantie“
    • Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug), fehlender Warnhinweis mit dem Wort „Achtung“
    • fehlende OS-Verlinkung
    • fehlende Pflichtangaben gem. TMG §5 (hier: Angaben zum Handelsregistergericht, HR-Nummer der Firma)
    • fehlende Registrierung beim Verpackungsregister LUCID
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Geforderte Kostenpauschale: 232,05 € brutto

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Abmahnung Como-Sonderposten GmbH: Gegen das Produktsicherheitsgesetz wurde verstoßen

Die Firma Como-Sonderposten GmbH hat einen Onlineshop-Händler wegen eines Verstoßes gegen das Produktsicherheitsgesetz abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Como-Sonderposten GmbH
  • Begründung: Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), §3 Abs. 2 (Es fehlen Name und Kontaktanschrift des Herstellers, ggfs. des Bevollmächtigten oder Einführers, der auf der Verpackung der entsprechenden Ware anzugeben ist.)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Gegenstandswert: 40.000,00 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.