Kategorie -Privatverkäufer

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Abmahnung ebay: Status Privatverkäufer, aber gewerbliches Handeln
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Abmahnung eBay: Privatverkauf vs. Händlerstatus
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Abmahnung eBay: gewerblicher Verkäufer als Privatverkäufer
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Abmahnung eBay: Privatverkauf von Bekleidung
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Abmahnung eBay: Privatverkauf vs. Gewerblichkeit

Abmahnung ebay: Status Privatverkäufer, aber gewerbliches Handeln

Ein ebay-Mitglied, das seinen Account als Privatverkäufer führt, wurde wegen angeblich gewerblichem Handel abgemahnt.

Der Umfang seiner Aktivitäten sei als gewerblich anzusehen. Daher seien Pflichtinformationen wie eine aktuelle Widerrufsbelehrung vorzuhalten.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung eBay: Privatverkauf vs. Händlerstatus

Ein Anbieter auf ebay, der privat verkauft  hat eine Abmahnung wegen angeblich gewerblichem Status seiner Aktivitäten erhalten.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich habe der Umfang  der Privatverkäufe gewerblichen Charakter angenommen

 

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Abmahnung eBay: gewerblicher Verkäufer als Privatverkäufer

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

als Privatverkäufer aktiv, obwohl der Verkaufsumfang auf gewerbliche Aktivitäten schließen lässt

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Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung eBay: Privatverkauf von Bekleidung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

Verschleierung der unternehmerischen Tätigkeit

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Abmahnung eBay: Privatverkauf vs. Gewerblichkeit

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

als Privatverkäufer tätig, trotz gewerblichem Status

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.