Achtung: Kennzeichnung von Fernsehern im Internet bald verpflichtend

Seit dem 20.12.2010 ist eine neue EU-Verordnung in Kraft, welche unter anderem die Online-Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Fernsehgeräten regelt.

Ab dem 30.03.2012 dürfen Fernsehgeräte im Internet nur noch entsprechend gekennzeichnet beworben werden. Lesen Sie hierzu die FAQ der IT-Recht Kanzlei.

Was ist ein „Fernsehgerät“?

Der Begriff „Fernsehgerät“ bezeichnet einen Fernsehapparat oder einen Videomonitor (vgl. Artikel 2 Nr. 1 der
EU-Verordnung Nr. 1062/2010).

Der Begriff „Fernsehapparat“ bezeichnet widerum ein Produkt, das vorwiegend zur Anzeige und zum Empfang audiovisueller Signale konzipiert ist, unter einer Modell- oder Systembezeichnung in Verkehr gebracht wird und aus folgenden Komponenten besteht:

einem Bildschirm,

einem oder mehreren Signalempfängern (Tuner/Receiver) sowie fakultativen Zusatzfunktionen für die Datenspeicherung und/oder -anzeige, wie z. B. DVD-Laufwerk, Festplatte oder Videokassettenrekorder, entweder in einer einzigen Einheit mit dem Bildschirm kombiniert oder als eine oder mehrere hiervon getrennte Einheit(en);

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.