Abmahnung Lydia Teiz: Grundpreisangabe
Frau Lydia Teiz hat eine Mitbwerberin auf ebay wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Lydia Teiz
- Begründung: Angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Waren in Fertigpackungen
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay