Schlagwort -bekömmlich

1
Abmahnung Deutscher Konsumentenbund: Wirkungsversprechen bei Wein
2
Abmahnung Webshop: Wirkungsversprechen bei Wein
3
Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Gesundheitsbezogene Angaben

Abmahnung Deutscher Konsumentenbund: Wirkungsversprechen bei Wein

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbund e.V. wegen angeblich unlauterem Wirkungsvesprechen beim Verkauf von Wein zur Kenntnis gebracht.

 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich unlautere Werbung mit einem Wirkungsversprechen beim Verkauf von Wein („bekömmlich“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Mehr erfahren

Abmahnung Webshop: Wirkungsversprechen bei Wein

Ein Online-Händler, der über einen eigenen Webshop Wein verkauft wurde wegen angeblich unzulässiger Wirkungsversprechen abgemahnt.

Gerügt wird in dieser Abmahnung die fehlende und damit wettbewerbswidrige Angabe des Grundpreises beim Endpreis.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Gesundheitsbezogene Angaben

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblich unlauteren gesundheitsbezogenen Angaben beim Verkauf von Wein vor.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblicher Verstoß gegen die sog. Health Claim Verordnung durch gesundheitszogene Angaben („bekömmlich“) beim Vertrieb von Wein mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2%
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.