Schlagwort -Europa

1
Kaufrecht Europa: Europäisches Parlament stimmt Kommissionsvorschlag zu
2
Abmahnung Verlagsgruppe Random House GmbH: “Thilo Sarrazin”
3
eBook zur europäischen Textilkennzeichnungsverordnung
4
Europäische Textilkennzeichnungsverordung: Neue Regelungen zur Textilkennzeichnung ab dem 08.05.2012
5
EU plant europaweit einheitliches Widerrufsrecht

Kaufrecht Europa: Europäisches Parlament stimmt Kommissionsvorschlag zu

Das Europäische Parlament hat heute (Mittwoch) dem Kommissionsvorschlag für ein Europäisches Kaufrecht mit großer Mehrheit zugestimmt. Kunden und Unternehmen bekommen dadurch die Wahl, sich anstelle der sonst geltenden unterschiedlichen nationalen Gesetze für einen europäischen Vertrag zu entscheiden. Die Mitgliedstaaten müssen den neuen Regeln noch zustimmen.

Derzeit ist der Verkauf im Ausland insbesondere für kleinere Unternehmen oft kompliziert und teuer. Unternehmern, die deshalb auf grenzübergreifende Geschäfte verzichten, entgehen jährlich mindestens 26 Mrd. Euro Umsatz im EU-Binnenhandel. Gleichzeitig werden den europäischen Verbrauchern eine größere Auswahl und niedrigere Preise vorenthalten, weil nur wenige Unternehmen grenzübergreifend tätig sind.

 Das gemeinsame Europäische Kaufrecht soll diese Hindernisse beseitigen und Verbrauchern mehr Auswahl und ein höheres Schutzniveau bringen. Bieten Unternehmen ihre Produkte auf der Grundlage des Gemeinsamen Kaufrechts an, so können sich Verbraucher mit nur einem Mausklick für einen benutzerfreundlichen europäischen Vertrag entscheiden, der ihre Rechte umfassend schützt.

Mehr Informationen finden Sie hier .

Quelle: PM der Europäischen Kommission

Abmahnung Verlagsgruppe Random House GmbH: “Thilo Sarrazin”

Die Firma Random House GmbH mahnt Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Random House GmbH

Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Europa braucht den Euro nicht – Thilo Sarrazin”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

eBook zur europäischen Textilkennzeichnungsverordnung

Kürzlich ist die neue europäische Textilkennzeichnungsverordnung (Nr. 1007/2011) in Kraft getreten, die ab dem 08.05.2012 das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz vollständig ersetzen wird.

Online-Händler haben sich auf die neue Rechtslage einzustellen, da sich die Regeln zur Kennzeichnung zum Teil ändern werden.

Wie sind Textilien in Zukunft zu kennzeichnen?

Was gilt etwa bei nichttextilen Teilen tierischen Ursprungs?

Diese und viele weitere Fragen beantwortet die IT-Recht Kanzlei in ihrem aktuellen eBook zur Textilkennzeichnung.

Europäische Textilkennzeichnungsverordung: Neue Regelungen zur Textilkennzeichnung ab dem 08.05.2012

Mit Wirkung vom 07.11.11 ist die neue europäische Textilkennzeichnungsverordnung (Nr. 1007/2011) in Kraft getreten, die ab dem 08.05.2012 das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz vollständig ersetzen wird. Online-Händler haben sich auf die neue Rechtslage einzustellen, da sich die Regeln zur Kennzeichnung zum Teil ändern werden. Erfreulich für Händler ist, dass bestimmte Pflichtkennzeichnungen entfallen werden – so wird z.B. wärmendes Innenfutter bei Schuhen nicht mehr kennzeichnungspflichtig sein. Weniger erfreulich ist, das dafür andere Pflichtkennzeichnungen hinzukommen werden und sich auch die Vorgaben zur Textilkennzeichnung zum Teil ändern.

Nutzen Sie den Leitffaden der IT-Recht Kanzlei zur neuen europäischen Textilkennzeichnungsverordnung, um sich umfassend über die ab dem 08.05.2012 geltenden gesetzlichen Anforderungen zur Textilkennzeichnung zu informieren.

EU plant europaweit einheitliches Widerrufsrecht

Bald ein einheitliches Widerrufsrecht in Europa ?

Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission haben sich vergangenen Montag zum Ziel gesetzt, das Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen innerhalb der EU zu vereinheitlichen.

Die geplanten Änderungen im Überblick (gemäß Pressemitteilung (PM) des Europäischen Parlaments):

1. 14 Tage Widerrufsrecht

Geplante EU-Neuerung: Das Widerrufsrecht des Verbrauchers soll künftig EU-weit einheitlich 14 Tage betragen. Wird der Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht informiert, soll die Widerrufsfrist ein ganzes Jahr laufen.

Wortlaut der Pressemitteilung:

The new rules will stipulate a 14-day EU-wide withdrawal period for distance and off-premises sales (i.e. those in which the consumer cannot see the good before buying it), during which consumers may change their minds. If they regret the purchase, for whatever reason, they may return it.“ (..)Moreover, if a seller fails to inform a consumer about the withdrawal right, the period for withdrawal will automatically be extended to one year, as originally proposed by Parliament.“

 

Aktuelle Rechtslage in Deutschland:

Für deutsche Online-Händler sind die 14 Tage Widerrufsrecht (bzw. 1 Jahr bei Nichtbelehrung) nichts Neues. Doch in vielen anderen europäischen Ländern beträgt die Widerrufsfrist bisher teilweise nur 7, 8 oder 10 Tage.

Den ganzen Artikel lesen (Link)

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.