Schlagwort -Rechtslage

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Abmahnung Facebook Impressum
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Änderungen: Neue EU-Biozid-Verordnung ab 2013
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Europäische Textilkennzeichnungsverordung: Neue Regelungen zur Textilkennzeichnung ab dem 08.05.2012
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Nahrungsergänzungsmittel: Urteil über Werbung mit Aussagen Dritter und eine „völlig bescheuerte“ Rechtslage

Abmahnung Facebook Impressum

Die IT-Recht Kanzlei wird in letzter Zeit verstärkt über Abmahnungen das Facebook Impressum bzw. ein fehlendes Facebook Impressum betreffend informiert.

Auf kommerziell genutzten Facebook Accounts ist ein Impressum inzwischen genauso notwendig wie etwa auf einer gewerbliche Website oder einem Online-Shop.

Bei der Gestaltung und der Implementierung des Facebook Impressum gilt es jedoch 2 Dinge zu beachten:

Was muss im Impressum drinstehen?

Und wo gehört das Impressum auf der Facebook-Präsenz hin?

Ein Tool der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen bei der Beantwortung dieser Fragen.

In einem Beitrag der Kanzlei können Sie sich über die aktuelle Rechtslage informieren.

Es generiert Ihnen ein rechssicheres und individuelles Impressum – für Facebook Fans der Kanzlei kostenfrei und jederzeit verfügbar.

zum Facebook Impressum Tool der IT-Recht Kanzlei…

Änderungen: Neue EU-Biozid-Verordnung ab 2013

Mit der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 wird ab Herbst 2013 der Umgang mit Bioziden EU-weit einheitlich geregelt.

Mit dieser neuen Verordnung gehen auch einige Veränderungen in der Rechtslage einher, auf die sich Händler spätestens ab dem Jahreswechsel einstellen sollten. 

Die „Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten“ (PDF) wurde am 27. Juni 2012 veröffentlicht.

Wie der Titel bereits andeutet, wird die Verordnung nicht mehr nur (wie bislang die EU-Biozid-RL) den Handel, sondern auch die Anwendung von Bioziden regeln. Hiervon dürften Händler jedoch nur in geringem Ausmaß betroffen sein.

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Europäische Textilkennzeichnungsverordung: Neue Regelungen zur Textilkennzeichnung ab dem 08.05.2012

Mit Wirkung vom 07.11.11 ist die neue europäische Textilkennzeichnungsverordnung (Nr. 1007/2011) in Kraft getreten, die ab dem 08.05.2012 das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz vollständig ersetzen wird. Online-Händler haben sich auf die neue Rechtslage einzustellen, da sich die Regeln zur Kennzeichnung zum Teil ändern werden. Erfreulich für Händler ist, dass bestimmte Pflichtkennzeichnungen entfallen werden – so wird z.B. wärmendes Innenfutter bei Schuhen nicht mehr kennzeichnungspflichtig sein. Weniger erfreulich ist, das dafür andere Pflichtkennzeichnungen hinzukommen werden und sich auch die Vorgaben zur Textilkennzeichnung zum Teil ändern.

Nutzen Sie den Leitffaden der IT-Recht Kanzlei zur neuen europäischen Textilkennzeichnungsverordnung, um sich umfassend über die ab dem 08.05.2012 geltenden gesetzlichen Anforderungen zur Textilkennzeichnung zu informieren.

Nahrungsergänzungsmittel: Urteil über Werbung mit Aussagen Dritter und eine „völlig bescheuerte“ Rechtslage

Wer für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) Werbung betreibt, ist an eine strikte Gesetzgebung zum Aussagegehalt dieser Werbung gebunden; insbesondere dürfen keine Äußerungen Dritter herangezogen werden, die eine Wirksamkeit dieser Mittel anpreisen.  In einer Dauerwerbesendung eines TV-Shops versuchten nun ein Moderator und der Geschäftsführer eines NEM-Herstellers, diese Regelung elegant zu umsegeln – und erlitten dabei (juristischen) Schiffbruch.

TV-Shops sind ja landläufig dafür bekannt, dass sie die besten Produkte zu den niedrigsten Preisen anbieten; entsprechend optimistisch sind stets auch die Aussagen der im Studio anwesenden Experten. Dumm nur, dass beim Verkauf von NEM im Prinzip Schweigen herrschen müsste – außer einer Verlesung der Inhaltsstoffe ist in der Werbung hier nämlich relativ wenig erlaubt. Vor allem ist es nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 LFGB verboten, die Werbung mit Äußerungen Dritter, insbesondere Dank- oder Empfehlungsschreiben (soweit sie sich auf die Linderung von Krankheiten beziehen), zu garnieren.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.