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Die häufigsten Abmahngründe des Monats April 2013
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Abmahnung PIM GmbH: Facebook Impressum

Die häufigsten Abmahngründe des Monats April 2013

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat April 2013 zur Kenntnis gelangten wurden wieder ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats April 2013:

  

  1. Irreführende Werbung
  2. Widerrufsbelehrung
  3. Facebook Impressum
  4. Markenrechtsverletzung
  5. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  6. 40-Euro-Klausel (Rücksendekosten)
  7. Wirkungsversprechen
  8. Fehlende EAR-Registrierung
  9. Transportkosten
  10. Angaben zur Widerrufsfrist

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:

  

  1. Wettbewerbsrecht
  2. Markenrecht

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

weiterführende Links

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Abmahnung PIM GmbH: Facebook Impressum

Uns wurde eine weitere Abmahnung der Firma Portfolio Management GmbH wegen einem angeblich fehlenden Impressum auf einer gewerbliochen Facebook-Präsenz vorgelegt.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: PIM GmbH – Portfolio Management GmbH
  • Begründung: Gewerbliche Facebook-Präsenz ohne die erfoderlichen Pflichtangaben (Impressum)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Facebook
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.