Schlagwort -Transportkosten

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Abmahnung ebay: 40€-Klausel, Transportrisiko und mehr
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Abmahnung Moobilo GmbH: Produktbeschaffenheit
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Die häufigsten Abmahngründe des Monats April 2013
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Stecker Kabel Adapter UG: Abmahnung wegen der Kosten der Rücksendung
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Abmahnung Thomas Baczewski, ebay: 40 Euro Klausel (Rücksendekosten)
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Abmahnung ebay: Kostenübernahme der Rücksendung

Abmahnung ebay: 40€-Klausel, Transportrisiko und mehr

Ein eBay-Händler wurde wegen mehrer fehlender oder falscher Pflichtangaben abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Angaben zu den Rücksendekosten (40€ Klausel )
  • Angaben zum Transportrisiko
  • Angaben zu den Versandkosten
  • Angaben zum Vertragsschluss
  • Angaben zur Lieferzeit
  • Angaben zur Garantie
  • Angaben zur Speicherung des Vertragstextes

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Moobilo GmbH: Produktbeschaffenheit

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Moobilo GmbH wegen angeblicher Irreführung bezogen auf die Produktbeschaffenheit einer PVC-Folie vor.

 
 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Schneider und Beer, Rechtsanwälte und Notar
  • Abmahner: Moobilo GmbH
  • Begründung:
    • fehlerhafte Angaben zur Produktbeschaffenheit einer PVC Folie
    • fehlerhafte Angaben zum Versand (Auslandsversand auf Anfrage)
    • fehlende Angabe des Grundpreises
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 30.000 Euro

 

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Die häufigsten Abmahngründe des Monats April 2013

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat April 2013 zur Kenntnis gelangten wurden wieder ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats April 2013:

  

  1. Irreführende Werbung
  2. Widerrufsbelehrung
  3. Facebook Impressum
  4. Markenrechtsverletzung
  5. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  6. 40-Euro-Klausel (Rücksendekosten)
  7. Wirkungsversprechen
  8. Fehlende EAR-Registrierung
  9. Transportkosten
  10. Angaben zur Widerrufsfrist

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:

  

  1. Wettbewerbsrecht
  2. Markenrecht

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

weiterführende Links

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

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Stecker Kabel Adapter UG: Abmahnung wegen der Kosten der Rücksendung

Ein Amazon-Händler wurde von der Firma Stecker Kabel Adapter UG wegen angeblich wettbewerbswidriger Angaben zu den Kosten der Rücksendung abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: Stecker Kabel Adapter UG
  • Begründung: angeblich ungültige Vereinbarung der Übernahme der Kosten der Rücksendung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon

 

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Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Thomas Baczewski, ebay: 40 Euro Klausel (Rücksendekosten)

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sascha Tawil RA
  • Abmahner: Thomas Baczewski
  • Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben zur Übernahme der Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufs
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Abmahnung ebay: Kostenübernahme der Rücksendung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.