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Abmahnung Sammelstelle: Patrick Jander
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Abmahnung Patrick Jander
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Neue Serie: Werbung im Internet – Bilder, Fotos, Grafiken
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So geht’s: Fotos von Pixelio, Fotolia, Aboutpixel etc. rechtskonform im Internet nutzen

Abmahnung Sammelstelle: Patrick Jander

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurden wir über eine Abmahnung des Herrn Patrick Jander informiert. 

 

Herr Jander mahnt Urheberrechtsverletzungen ab.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: Patrick Jander
  • Begründung: angeblich unerlaubte Nutzung von Bildern, die er erstellt hat
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Hitmeister

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Patrick Jander

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Patrick Jander wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.

 

Begründet wird diese mit angeblich nicht autorisierter Nutzung von Bildern.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Patrick Jander
  • Begründung: angeblich fehlende Freigabe der Nutzung von Werbefotografien
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Hitmeister
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Schadensersatzforderung: 900 €
  • Anwaltskosten: 527 €

 

Mehr erfahren

Neue Serie: Werbung im Internet – Bilder, Fotos, Grafiken

Werbung im Internet macht ohne Bilder, Grafiken und sonstige lebhafte Elemente eigentlich keinen Sinn.

Allerdings ist das das World Wide Web kein rechtsfreier Raum. Urheber von Fotos und andere Rechteinhaber dürfen selbstverständlich auch im Internet ihre Rechte durchsetzen, so dass sich Rechteverletzer hüten müssen.

Was Sie beachten müssen, wenn Sie mit fremden Bildern und Grafiken Ihren Webshop aufpeppen, erfahren Sie jetzt im Rahmen des dritten Beitrags der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.

Schwarz auf weiß – eine Textwüste

Vollkommen egal, ob Sie als Privatmensch bei Ebay Ihren alten Golf verkaufen wollen oder als Unternehmen einen Webshhop einrichten und Produkte absetzen wollen: ohne Farbe, Grafiken, Bilder und Fotos geht es nicht, denn welcher Kunde schaut sich gerne schwarz-weiße Preislisten an? In der heutigen Zeit des Web 2.0 muss es multimedial sein, vor allem Videos sollen den Webauftritt aufpolieren.

Aber dürfen Sie das überhaupt? Haben Sie das Recht dazu? Oder besser gesagt: haben Sie die Rechte dazu?

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

So geht’s: Fotos von Pixelio, Fotolia, Aboutpixel etc. rechtskonform im Internet nutzen

Pixelio, Fotolia, Projectphotos, Dreamstime, Iconfinder & Co. bieten professionelle Fotos zum kleinen Preis oder sogar kostenlos zur Verwendung auf der eigenen Internetseite an.

Allerdings darf ein heruntergeladenes Bild nicht für alle Zwecke verwendet werden und auch die Nennung des Urhebers ist meist Pflicht.

Bei Verstößen drohen kostspielige Abmahnungen: Der IT-Recht Kanzlei liegt aktuell die Abmahnung eines Händlers vor, welcher ein Fotolia-Bild ohne Urhebernennung genutzt hat. Neben dem Ersatz der Anwaltskosten (über 700 Euro) fordert der Fotograf auch Schadensersatz in Höhe von 540 Euro.

Ein teurer Spaß für ein eigentlich günstiges Foto.

Was es zu beachten gilt, um fremde Fotos auf der eigenen Webseite rechtskonform nutzen zu können, lesen Sie in diesem Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.