Schlagwort -Datenschutzerklärung

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Einsatz des Besucheraktions-Pixels von Facebook aus rechtlicher Sicht
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Onlinehandel in England: Britisches Preisgestaltungsrecht
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Google Analytics: Erste Datenschutzbehörden werden aktiv
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Links der Woche: Media-Markt im Web, Google+ Datenschutzerklärung, Markenrecht.
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Kostenlose Google+1 & Facebook Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei

Einsatz des Besucheraktions-Pixels von Facebook aus rechtlicher Sicht

Zum Anfang des letzten Jahres hat der Konzern durch die Einführung des „Besucheraktions-Pixels“ eine weitergehende Analysefunktion in Form des „Conversion Tracking“ freigegeben, die den digitalen Fußabdruck der Nutzer auch nach dem Klick auf eine Werbeanzeige verfolgt und mithin Informationen über das Verhalten auf der externen Website sammelt.

Lesen Sie mehr über die datenschutzrechtlichen Hürden bei der Verwendung des „Besucheraktions-Pixels“ von Facebook.

Inhalt

  1.  Die Einführung der Conversion-Tracking-Funktion auf Facebook
    1. Frühere Analyseoptionen auf Facebook
    2. Begriff und Funktionsweise des Conversion Tracking
    3. Vorteile des Conversion Tracking
  2. Die Rechtslage und gesetzlichen Vorgaben beim Conversion Tracking auf Facebook
    1. Die Einwilligungspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten
    2. Abänderung der Datenschutzerklärung
  3. Die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
  4. Fazit

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Onlinehandel in England: Britisches Preisgestaltungsrecht

Die IT-Recht Kanzlei betreut deutsche Onlinehändler, die Waren nach Großbritannien vertreiben wollen. Großbritannien ist der größte Onlinemarkt in der EU. Die IT-Recht Kanzlei bietet englischsprachige Rechtstexte wie AGB und Datenschutzerklärungen für den Onlinehandel in Großbritannien an.

Sie betreut auch Mandanten bei der korrekten Darstellung ihrer Internetpräsenz, die auf Kunden in Großbritannien ausgerichtet ist.

Die richtige Preisangabe ist eine der größten Herausforderungen bei der Gestaltung der Internetpräsenz für den Onlinehandel in Großbritannien. Entgegen der Erwartung einer liberalen Handhabung der Preisgestaltungsregeln in Großbritannien ist das Gegenteil richtig. Es gibt eine Menge von zwingenden Regeln zu beachten. Im Folgenden soll ein Überblick über die wichtigsten Preisgestaltungsregeln gegeben werden, die beim Onlinehandel mit Verbrauchern in Großbritannien gegeben werden.

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Google Analytics: Erste Datenschutzbehörden werden aktiv

Der IT-Recht Kanzlei liegt ein aktuelles Schreiben des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht vor, in dem der Betreiber eines Online-Shops wegen des Einsatzes von Google Analytics auf seiner Website zur Stellungnahme aufgefordert wird.

In dem Schreiben wird dem Shopbetreiber vorgeworfen, dass er Google Analytics in seine Website eingebunden, dies aber nicht datenschutzkonform ausgestaltet habe.

Wörtlich heißt es in dem Schreiben auszugsweise:

Unsere Überprüfung hat ergeben, dass Ihre Webseite keine leicht auffindbare Datenschutzerklärung mit den erforderlichen Hinweisen zum Einsatz von Google Analytics enthält.

Weiter wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass die von Google insoweit vorgenommenen Anpassungen es deutschen Webseitenbetreibern seit September 2011 ermöglichen, das Analysetool Google Analytics datenschutzkonform einzusetzen. Die Datenschutzbehörde weist insoweit auf folgende Voraussetzungen hin:

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Links der Woche: Media-Markt im Web, Google+ Datenschutzerklärung, Markenrecht.

Diese Woche war ganz schön was los, so auch in unseren Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei

Die Links der Kalenderwoche 28 (11.07.-15.07.11)

Na denn: DieEinzelheiten zur E-Commerce-Strategie von MediaMarkt,mehr…

Ja wo isses denn: Europaweite Sendungsverfolgung bei DHL, mehr…

Raushalten und abwälzen geht nicht: Online-Marktplätze sind verantwortlich für das Einhalten von Markenrechten, mehr…

Amazon in Europa: Amazon und das europäische Verkäuferkonto, mehr…

🙂 Google+ Datenschutzerklärung: kostenlose Datenschutzerklärung für Google+ und Facebook von der IT-Recht Kanzlei, mehr…

Kostenlose Google+1 & Facebook Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei

Datenschutz- erklärung für Google+ & Facebook

Neu im Wettstreit der sozialen Netzwerke ist die Plattform Google+, und hier etabliert sich gerade als Konkurrent zum „like“-Button (Facebook) der „+1“-Button (Google+). Fans der IT-Recht Kanzlei auf Facebook können ab sofort kostenlos eine Datenschutzerklärung für den „+1“-Button nutzen.

Kommerzielle Websites, die mit dem „+1“-Button ausgestattet sind, müssen eine entsprechende Datenschutzerklärung vorhalten; diese soll dem User genau erläutern, wie, wann und in welchem Umfang dessen persönliche Daten (insbes. IP-Adresse) genutzt und/oder gespeichert werden. Die schlechte Nachricht: Solche Datenschutzerklärungen sind nicht ganz einfach zu erstellen und sollten von einem Juristen formuliert werden.

Die gute Nachricht: Fans des Facebook-Auftritts der IT-Recht Kanzlei können ab sofort kostenlos eine dort hinterlegte Datenschutzerklärung nutzen, die exakt auf die Verwendung des „+1“-Buttons zugeschnitten ist. Einfach auf Facebook die Seite der IT-Recht Kanzlei besuchen und „like/gefällt mir“ anklicken – schon steht Ihnen Muster-Datenschutzerklärung zur Verfügung.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.