Schlagwort -Haushaltskühlgeräte

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Pflichten der Lieferanten beim Inverkehrbringen von Haushaltskühlgeräten
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Neue Online-Kennzeichnung: Bei netzbetrie-benen Haushaltskühlgeräten ab dem 20.12.2011

Pflichten der Lieferanten beim Inverkehrbringen von Haushaltskühlgeräten

Die EU-Verordnung 1060/2010 sieht umfangreiche (Etikettierungs-) Vorgaben bei Haushaltskühlgeräten vor, die seit dem 30.11.2011 in Verkehr gebracht werden.

In dem Zusammenhang stellen sich Hersteller bzw. Importeure viele Fragen, etwa:

  • Wie sind Etiketten für Haushaltskühlgeräte zu gestalten?
  • Was gilt bei Weinschränken?
  • Was haben Lieferanten generell bei der Werbung ihrer Haushaltskühlgeräte zu beachten?

 

Informieren Sie sich und lesen Sie zu den Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 1060/2010 die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

 Die komplette FAQ der IT-Recht Kanzlei lesen…

Neue Online-Kennzeichnung: Bei netzbetrie-benen Haushaltskühlgeräten ab dem 20.12.2011

Ab dem 20.12.2011 greifen die neuen Online-Kennzeichnungspflichten für Haushaltskühlgeräte (dazu gehören auch Weinschränke).

Neu eingeführt wird eine zusätzliche Energieeffizienzklasse: „A+++“ wird die bestmöglichste Einstufung sein (bisher war dies „A++“).

Informationen zur Art und Weise, wie Haushaltskühlgeräte in Zukunft zu kennzeichnen sind, hat die IT-Recht Kanzlei hier veröffentlicht.

Online-Händler können die neuen Online-Kennzeichnungen für Haushaltskühlgeräte ab dem 20.12.2011 verwenden. Verpflichtend (!) wird die Kennzeichnung für Online-Händler ab dem 30.03.2012.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.