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Abmahnung Möbel Eins e.K. Kurt Bluml

Abmahnung Möbel Eins e.K. Kurt Bluml

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Möbel Eins e.K. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Möbel Eins e.K.
Begründung:

angeblich irreführende Werbung mit dem Begriff „Echtes Leder“ (Gütezeichen) im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Möbeln.

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 31.557,20 €, Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.