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Abmahnung IDO Verband auf ebay: Speicherung des Vertragstextes
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White Teak: Unzulässige Bezeichnung für Möbel aus Gmelina arborea
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Abmahnung Möbel Eins e.K. Kurt Bluml

Abmahnung IDO Verband auf ebay: Speicherung des Vertragstextes

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung, die der IDO Verband gegenüber einem ebay-Händler ausgesprochen hat vorgelegt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich unvollständige Angabe zur Speicherung des Vertragstextes (Speichert der Händler diesen selbst ? Ist dieser dem Kunden später zugänglich ?)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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White Teak: Unzulässige Bezeichnung für Möbel aus Gmelina arborea

Die Holzsorte Gmelina arborea mag im angelsächsischen Sprachraum tatsächlich als „White Teak“ bekannt sein, hierzulande ist sie es nicht: Folglich ist es wettbewerbsrechtlich unzulässig, (Garten-)Möbel aus diesem Holz als White Teak-Mobiliar anzupreisen.

Der Verbraucher geht in diesem Falle irrtümlich davon aus, dass bei der Konstruktion der Möbel tatsächlich eine Teak-Sorte zum Einsatz kam – tatsächlich sind Gmelina-Gewächse nur entfernte Verwandte des Teakbaums und weisen auch nicht dessen Qualitäten auf (vgl. aktuell LG Düsseldorf, Urt. v. 09.12.2011, Az. 38 O 53/11).

Ein Händler hatte im Internet und in Prospekten „White Teak“-Gartenmobiliar angeboten, das jedoch eben nicht aus Teakholz, sondern aus dem weniger witterungsbeständigen Gmelina arborea fabriziert war.

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Abmahnung Möbel Eins e.K. Kurt Bluml

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Möbel Eins e.K. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Möbel Eins e.K.
Begründung:

angeblich irreführende Werbung mit dem Begriff „Echtes Leder“ (Gütezeichen) im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Möbeln.

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 31.557,20 €, Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.