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Die häufigsten Abmahngründe im September 2013
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Abmahnung Claudia Morgan: Unzulässige Rohstoffbezeichnung

Die häufigsten Abmahngründe im September 2013

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat September 2013 vorgelegt wurden, sind jetzt ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats September 2013:

  

  1. Widerrufsbelehrung
  2. Irreführende Werbung
  3. 40 Euro Klausel (Rücksendekosten)
  4. Garantieangaben
  5. fehlende Grundpreisangabe
  6. IP-Adresse
  7. Rohstoffkennzeichnung
  8. Kosmetikverordnung
  9. Rückgaberecht
  10. EAR-Registrierung

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Abmahnung Claudia Morgan: Unzulässige Rohstoffbezeichnung

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Claudia Morgan wegen der Verwendung von angeblich unzulässigen Rohstoffbezeichnungen beim Vertrieb von textilen Produkten vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Claudia Morgan
  • Begründung: angebliche Verwendung von Rohstoffbezeichnungen, die laut Textilverordnung nicht zulässig sind
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.