Schlagwort -Spielzeug

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Abmahnung MELKO Trendshop, Mario Nitze
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Abmahnung ebay: Wettbewerbswidriger Gefahrenhinweis bei Spielzeug
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Abmahnung Götz: Fehlende Pflichtangaben
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Aktivitätsspielzeug darf nur mit entsprechenden Warnhinweisen vertrieben werden!
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Abmahnung Meinspielzeugladen UG: Fehlende Warnhinweise
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Abmahnung Meinspielzeugladen UG: Warnhinweise
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Regierung beharrt auf strengeren Grenzwerten bei Spielzeug
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Abmahnung Lurilex UG
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Abmahnung eBay fehlende Warnhinweise beim Vertrieb von Spielzeug
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Abmahnung Anja Röhr, fehlende Warnhinweise vs. Spielzeug
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Abmahnung eBay fehlende Warnhinweise beim Spielzeugvertrieb
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Abmahnung Anja Röhr “Autotransporter”
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Abmahnung Anja Röhr “Wärmflasche”
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Abmahnung eBay fehlende Warnhinweise (“Playmobil”)
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Abmahnung eBay fehlende Sicherheitshinweise (“LEGO”)

Abmahnung MELKO Trendshop, Mario Nitze

Die Firma MELKO Trendshop, Mario Nitze hat einen Mitbewerber auf ebay wegen angeblich unzulässiger Gefahrenhinweise abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: MELKO Trendshop, Mario Nitze
  • Begründung: Die Gefahrenhinweise beim Verkauf von Spielzeug entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung ebay: Wettbewerbswidriger Gefahrenhinweis bei Spielzeug

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil seine  Gefahrenhinweise beim Verkauf von Spielzeug unzulässig seien.

Die verwendete Formulierung der Gefahrenhinweise entspreche nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

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Abmahnung Götz: Fehlende Pflichtangaben

Herr Götz Balandis hat einen ebay-Händler wegen angeblich fehlender Pflichtangaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Götz Balandis
  • Begründung:
    • fehlende Warnhinweise beim Vertrieb von Spielzeug
    • fehlende Grundpreisangabe
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Aktivitätsspielzeug darf nur mit entsprechenden Warnhinweisen vertrieben werden!

Das LG München I hat mit Beschluss vom 05.06.2013 (Az. 1 HK O 12157/13) einem Online-Händler untersagt, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern zu Wettbewerbszwecken im Internet Kinderzelte mit Bällebad anzubieten, ohne dass vor Abschluss des Kaufvertrags der Warnhinweis „Achtung: Nur für den Hausgebrauch“ dargestellt wird.

Das Gericht folgte damit der Argumentation der von der IT-Recht Kanzlei vertretenen Antragsstellerin. So handelt es sich bei einem Kinderzelt mit Bällebad um ein Aktivitätsspielzeug im Sinne des § 2 Nr. 1 der 2.
GPSGV. Nach dieser Vorschrift ist Aktivitätsspielzeug „ein Spielzeug zur Verwendung im Haushalt, dessen tragende Struktur während der Aktivität ortsfest bleibt und das für folgende Aktivitäten von Kindern bestimmt ist: Klettern, Springen, Schwingen, Rutschen, Schaukeln, Drehen, Kriechen oder Krabbeln oder eine Kombination dieser Tätigkeiten“.

Nach dem Leitfaden der Europäischen Kommission zur Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug 2009/48/EG sind insbesondere auch Planschbecken als Aktivitätsspielzeuge einzustufen (Ziffer 1.3.5, Seite 18 im PDF-Dokument).

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Abmahnung Meinspielzeugladen UG: Fehlende Warnhinweise

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma Meinspielzeugladen UG zur Kenntnis gebracht. 

 

Die Firma Meinspielzeugladen UG mahnt angeblich fehlende Warnhinweise beim Verkauf von Spielzeug ab.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: Meinspielzeugladen UG
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe von Warnhinweisen beim Vertrieb von Spielzeugwaren
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

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Abmahnung Meinspielzeugladen UG: Warnhinweise

Wir haben von einer Abmahnung der Firma Meinspielzeugladen UG wegen angeblich fehlender Warnhinweise Kenntnis genommen.

 

Die Firma Meinspielzeugladen UG mahnt diese Verstöße im Rahmen des Wettbewerbsrechts ab.

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Meinspielzeugladen UG
  • Begründung: angeblich fehlende – zwingend erforderliche – Warnhinweise beim Online-Verkauf von Spielzeug
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

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Kontaktmöglichkeiten:

 

Regierung beharrt auf strengeren Grenzwerten bei Spielzeug

Die Bundesregierung hat die neue EU-Spielzeugrichtlinie mit der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug umgesetzt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11759) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11481) weiter schreibt, wurden damit alle Regelungen übernommen.

Allerdings würden bei Blei, Arsen, Quecksilber, Barium, Antimon und bei Nitrosminen die bisherigen national gültigen strengeren Grenzwerte weiterhin gelten. „Diese Vorschriften sind geltendes Recht und von den Herstellern einzuhalten“, schreibt die Bundesregierung zu einem europäischen Klageverfahren wegen der strengeren deutschen Grenzwerte.

Quelle: PM des Deutschen Bundestags

Abmahnung Lurilex UG

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Lurilex UG wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 
Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Warnhinweisen.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Lurilex UG
  • Begründung:  angeblich fehlende Warnhinweise beim Online-Verkauf von Spielzeug
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Abmahnung eBay fehlende Warnhinweise beim Vertrieb von Spielzeug

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe von Warnhinweisen beim Vertrieb von Spielzeugwaren

 

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Abmahnung Anja Röhr, fehlende Warnhinweise vs. Spielzeug

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Frau Anja Röhr wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Warnhinweisen.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Baek Law – Anwaltskanzlei

Abmahner: Anja Röhr
Begründung:

angeblich fehlende Angabe von Warnhinweisen beim Vertrieb von Spielzeugartikeln

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 5.000 Euro, Mehr erfahren

Abmahnung eBay fehlende Warnhinweise beim Spielzeugvertrieb

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

fehlende Angabe von Warnhinweisen beim Vertrieb von Spielzeugartikeln

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung Anja Röhr “Autotransporter”

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Frau Anja Röhr wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Warnhinweisen.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Baek Law – Anwaltskanzlei

Abmahner: Anja Röhr
Begründung:

angeblich fehlende Angabe von Warnhinweisen beim Vertrieb von Spielzeug-Autotransportern

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 5.000 Euro Mehr erfahren

Abmahnung Anja Röhr “Wärmflasche”

Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung der Frau Anja Röhr wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Warnhinweisen.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Baek Law – Anwaltskanzlei

Abmahner: Anja Röhr
Begründung:

angeblich fehlende Angabe von Sicherheitshinweisen beim Vertrieb einer Pinguin Wärmflasche

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 5.000 Euro Mehr erfahren

Abmahnung eBay fehlende Warnhinweise (“Playmobil”)

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

fehlende Angabe von Warnhinweisen beim Online-Verkauf von Spielzeug

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung eBay fehlende Sicherheitshinweise (“LEGO”)

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

fehlende Warnhinweise/Sicherheitshinweise beim Vertrieb von Spielzeug

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.