Schlagwort -Toner

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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung und Widerrufsbelehrung
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Abmahnung Online-Shop: Internetmarketing Bielefeld GmbH
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Abmahnung Internetmarketing Bielefeld GmbH
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Abmahnung Webshop: Irreführende Werbeaussagen beim Vertrieb von Tonern

Abmahnung ebay: Irreführende Werbung und Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblicher Irreführung  beim Verkauf von Tonern und einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Irreführung beim Verkauf von Tonern
  • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Online-Shop: Internetmarketing Bielefeld GmbH

Uns ist eine Abmahnung der Firma Internetmarketing Bielefeld GmbH zur Kenntnis gelangt.

 

Die Firma Internetmarketing Bielefeld GmbH mahnt Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab.

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Internetmarketing Bielefeld GmbH
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung beim Tonverkauf mit dem Begriff „Alternativprodukt“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

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Abmahnung Internetmarketing Bielefeld GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firme Internetmarketing Bielefeld GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Internetmarketing Bielefeld GmbH
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit den Begriffen „Alternativprodukt“ und OEM-Preis“ beim Verkauf von Tonern
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 Euro

 

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Abmahnung Webshop: Irreführende Werbeaussagen beim Vertrieb von Tonern

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • irreführende Werbung/Werbeaussagen beim Vertrieb von Tonern („Alternativprodukt“ und „OEM-Preis“)

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.