Schlagwort -Irreführende Werbeaussagen

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Abmahnung Webshop: Irreführende Werbeaussagen beim Vertrieb von Tonern
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Abmahnung Webshop: Irreführende Werbeaussagen
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Irreführende Werbeaussagen mit Bezügen zum Umwelt- und Klimaschutz

Abmahnung Webshop: Irreführende Werbeaussagen beim Vertrieb von Tonern

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • irreführende Werbung/Werbeaussagen beim Vertrieb von Tonern („Alternativprodukt“ und „OEM-Preis“)

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Webshop: Irreführende Werbeaussagen

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • irreführende Werbung/Werbeaussagen

 

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Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Irreführende Werbeaussagen mit Bezügen zum Umwelt- und Klimaschutz

Wer seine Produkte mit Angaben wie „CO2-neutral“, „klimaneutral“ und ähnlichen umweltbezogenen Aussagen bewirbt, muss die Stichhaltigkeit dieser Aussagen auch substantiiert darlegen können.

Wie ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz aufzeigt, ist dies nicht immer möglich (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 10.08.2011, Az. 9 U 163/11).

Gegenstand des Verfahrens waren Werbeversprechen für Grablichter, die u.a. die folgenden Kernaussagen enthielten:

„CO2-neutral“;
„klimaneutral“;
„umweltschonende Produkte, die das Klima und den Regenwald schützen“;
„geprüfte Umweltverträglichkeit“.

Diese Aussagen haben natürlich eine hohe emotionale Werbewirkung.

Die Werbung führt jedoch keine besonderen Vorzüge speziell für Kerzen an,  etwa dass die beworbenen Produkte besonders hübsch sind oder überdurchschnittlich lang brennen; vielmehr wird außerhalb des Kontexts auf eine besondere Umweltverträglichkeit verwiesen.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.