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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Unzureichende Angaben zur Lebensmittelinformationsverordnung

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Unzureichende Angaben zur Lebensmittelinformationsverordnung

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat einen Amazon-Händler wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Lebensmittelinformationsverordnung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: Verstoß gegen die Lebensmittelinformationsverordnung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • geforderte Kostenpauschale: 205,00 € netto

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.