Schlagwort -Wirksamkeit

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Haftungsklauseln: Was sind eigentlich „mittelbare Schäden“?
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Abmahnung Prestigeline24 GmbH: Widerrufsbelehrung

Haftungsklauseln: Was sind eigentlich „mittelbare Schäden“?

„Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.“ Solche und ähnliche Klauseln finden sich relativ häufig in Verträgen.

Doch welche Schäden fallen unter den Begriff des „unmittelbaren“ und welche unter den des „mittelbaren Schadens“, welche unter „direkte Schäden“ oder „indirekte Schäden“?

Und ist ein solcher Haftungsausschluss überhaupt wirksam?

1. Mittelbare Schäden im US-Recht
Die Unterscheidung zwischen unmittelbaren („general / direct damages”) und mittelbaren („special / consequential / incidental damages”) Schäden ist ein Element des Schadensrechts der USA. Nach US-Recht ist ein Haftungsausschluss für mittelbare Schäden üblich und möglich. Im Allgemeinen sind unmittelbare Schäden dabei solche, die infolge eines schädigenden Ereignisses im Rahmen eines „natürlichen Geschehensablaufs” eintreten. Bei mittelbaren Schäden hingegen handelt es sich grundsätzlich um Schäden, die erst auf Grund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls eintreten, insbesondere um entgangenen Gewinn.

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Abmahnung Prestigeline24 GmbH: Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Prestigeline24 GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich in mehreren Punkten fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Prestigeline24 GmbH
Begründung:

angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich

Ausübung des Widerrufsrechtes
Fristbeginn des Widerrufsrechts
Beschränkung der Wirksamkeit des Widerrufsrechts
unlautere Ausschlussgründe
Wertersatzpflicht
Handhabung der Rücksendung

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 30.000 Euro, Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.