Archiv -Mai 2013

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Kay Uwe Droll: Abmahnung wegen fehlender Gesamtpreisangabe
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Alexei Kusmin: Abmahnung wegen 40€-Klausel
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PIM GmbH: Abmahnung wegen fehlendem Facebook Impressum
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Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb: Kinesio Tapes und Ihre Wirkung
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Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Abmahnung wegen Haarentfernung
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Abmahnung unlautere Werbung: Haarentfernung
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Webshop veräußern: Rechtsfragen beim Verkauf
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Abmahnung body points products GmbH: Alte Widerrufsbelehrung
9
Abmahnung Wettbewerbszentrale: Überprüfungspflicht bei Erhalt
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Abmahnung IDO Verband: Widerrufsbelehrungen mit unterscheidlichen Fristen
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Stecker Kabel Adapter UG: Abmahnung wegen der Kosten der Rücksendung
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Werbung mit der Stiftung Warentest: Zukünftig wohl kostenpflichtig

Kay Uwe Droll: Abmahnung wegen fehlender Gesamtpreisangabe

Ein Webshop-Betreiber wurde von Herrn Kay Uwe Droll wegen angeblich fehlender Angabe des Gesamtpreises abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: Kay Uwe Droll
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Komplettpreises (Produktpreis + Versandkosten)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Internetshop

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

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Alexei Kusmin: Abmahnung wegen 40€-Klausel

Ein eBay-Händler wurde von Herrn Alexei Kusmin wegen angeblich fehlerhaften Angaben im Zusammenhang mit der sogenannten 40€-Klausel abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: Alexei Kusmin
  • Begründung: angeblich ungültige Angaben zu den Rücksendekosten (40€-Klausel)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

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PIM GmbH: Abmahnung wegen fehlendem Facebook Impressum

Der Betreiber einer gewerblichen Facebook-Präsenz wurde von der PIM GmbH wegen einem angeblich fehlenden Impressum abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: PIM GmbH
  • Begründung: angeblich fehlendes Impressum auf einer Facebook-Präsenz mit Inhalten, die einen gewerblichen Charakter aufweisen.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Facebook

 

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Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb: Kinesio Tapes und Ihre Wirkung

Ein Webshop Betreiber hat eine Abmahnung des Verbands sozialer Wettbewerb e.V. wegen angeblich unzulässigen Wirkungsversprechen beim Vertrieb von Kinesio Tapes erhalten.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung: angeblich unlautere Werbung mit Wirkungsversprechen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop

 

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Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Abmahnung wegen Haarentfernung

Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich unzulässigen Angaben beim Vertrieb eines Haarentfernungs-Produktes abgemahnt.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung:  angeblichirreführende Werbung mit der Wirkungsweise eines Haarentfernungsprodukts (SHR-Methode)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

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Abmahnung unlautere Werbung: Haarentfernung

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung, die ein Webshop Betreiber wegen angeblich unlauterer Werbung beim Vertrieb eines Haarentfernungsproduktes erhalten hat vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich irreführende Werbung mit der Wirkungsweise eines Haarentfernungsproduktes

 

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Webshop veräußern: Rechtsfragen beim Verkauf

Beim Verkauf eines Webshops sollte der Verkäufer auf dessen rechtliche Auswirkungen achten. Je nach Rechtsform des Online-Shops und Gestaltung des Kaufvertrags haftet er etwa für Mängel des Webshops und kann auch nach der Veräußerung zur Begleichung der alten Schulden herangezogen werden. Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die verschiedenen rechtlichen Aspekte des Verkaufs eines Webshops.

 

I. Den eigenen Webshop verkaufen
Ein Webshop kann ge- oder verkauft werden wie andere Gegenstände auch. Vor kurzem hat die IT-Recht Kanzlei bereits einen Beitrag über die „Rechtsfragen beim Kauf eines Webshops“ veröffentlicht. Nun sollen die rechtlichen Aspekte des Verkaufs eines Webshops betrachtet werden – also die Perspektive des Verkäufers.

Das wichtigste Ziel des Verkäufers sollte dabei sein, den Webshop möglichst vollständig an den Käufer abzugeben und im geringstmöglichen Umfang weiter für die Verbindlichkeiten des Online-Shops zu haften. Hat der Verkäufer noch offene Verbindlichkeiten – etwa noch nicht bezahlte Rechnungen von Lieferanten –, so muss er ggf. persönlich für diese Schulden einstehen, je nachdem, in welcher Rechtsform der Webshop ausgestaltet ist.

Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet die Thematik sowie weitere rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Webshops im Überblick.

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Abmahnung body points products GmbH: Alte Widerrufsbelehrung

Wir wurden von einem eBay-Händler über eine Abmahnung der Firma body points GmbH wegen angeblicher Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung informiert.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: body points GmbH
  • Begründung: angebliche Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Überprüfungspflicht bei Erhalt

Die IT-Recht Kanzlei wurde über eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart wegen angeblich unlauterer AGB-Klauseln bezogen auf die Überprüfungspflicht bei Erhalt der Ware informiert. 

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
  • Begründung: angeblich fehlerhafte AGB hinsichtlich der Überprüfung nach Warenerhalt
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

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Abmahnung IDO Verband: Widerrufsbelehrungen mit unterscheidlichen Fristen

Die IT-Recht Kanzlei hat von einer Abmahnung des IDO Verbands (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.) wegen angeblich widersprüchlicher Widerrufsfristen Kenntnis genommen. 

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: IDO Verbands (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.)
  • Begründung:
    • angebliche Verwendung von Widerrufsbelehrungen mit unterschiedlichen Widerrufsfristen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

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Stecker Kabel Adapter UG: Abmahnung wegen der Kosten der Rücksendung

Ein Amazon-Händler wurde von der Firma Stecker Kabel Adapter UG wegen angeblich wettbewerbswidriger Angaben zu den Kosten der Rücksendung abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: Stecker Kabel Adapter UG
  • Begründung: angeblich ungültige Vereinbarung der Übernahme der Kosten der Rücksendung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon

 

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Werbung mit der Stiftung Warentest: Zukünftig wohl kostenpflichtig

Testergebnisse der Stiftung Warentest („test“) sind, gerade auch im e-Trade, ein beliebtes Werbemittel; allerdings ist der juristisch korrekte Umgang mit solchen Tests in der Werbung wesentlich schwieriger, als gemeinhin angenommen wird.

Aktuell kommt noch ein weiteres Problem hinzu: Bei der Kennzeichnung von Produkten mit dem zum Gütesiegel avancierten Testergebnis sollen nach Plänen der Stiftung in Zukunft Lizenzgebühren fällig werden.

Die „test“-Zeichen sind ein phantastisches Werbemittel: Die Stiftung Warentest unterzieht praktisch alles, was sich für Geld verkaufen lässt, ausgiebigen Tests und ist bei den Verbrauchern hoch angesehen. Ein gutes oder sogar sehr gutes Testergebnis ist folglich ideale Werbung für ein Produkt – und bislang war dafür nur eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 500 Euro fällig.

Aus juristischer, insbesondere wettbewerbsrechtlicher, Sicht ist das „test“-Zeichen jedoch mit Schwierigkeiten behaftet: Zwar gibt es keine direkten gesetzlichen Vorschriften, wie das Zeichen einzusetzen ist, die Rechtsprechung hat jedoch in Auslegung des Wettbewerbsrechts

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.