Archiv -2014

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BGH-Entscheidung: Streit über die Bezeichnung eines alkoholhaltigen Mischgetränks
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Abmahnung Niklas Westphal
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Abmahnung ebay: Fehlerhafte AGB und fehlende Widerrufsbelehrung
4
Abmahnung Amazon: Fehlende Anbieterkennzeichnung
5
Links der Woche: Gigabit-Internet übers Telefon, mehr Datenschützer, Buchmesse-Gespenst & Netzallianz
6
Die häufigsten Abmahngründe im September 2014
7
Werbung mit sofortiger Lieferbarkeit: Ware muss am nächsten Werktag zum Versand bereitstehen
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Abmahnung Katjas Dreamland GmbH
9
Ist das zulässig ? Bewerben von Ware als „Originalersatz“ oder „Erstausrüsterqualität“
10
ebay Abmahnung: Nicht mehr aktuelle Widerrufsbelehrung
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Abmahnung IDO Verband: Speicherung Vertragstext nach Vertragsschluss
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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Materialzusammensetzung
13
Abmahnung ebay: Speicherung Vertragstext nach Vertragsschluss
14
ebay Abmahnung: Materialzusammensetzung bei Sitzwürfeln
15
Abmahnung IDO Verband: Vertragstext und Mängelhaftung

BGH-Entscheidung: Streit über die Bezeichnung eines alkoholhaltigen Mischgetränks

Der BGH hat kürzlich entschieden, dass es sich bei der Bezeichnung „ENERGY & VODKA“ nicht um eine nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 – der sogenannten Health-Claims-Verordnung – verbotene Angabe handelt.

Pressemitteilung des BGH:

„Die Beklagte vertreibt alkoholfreie und alkoholische Getränke verschiedener internationaler Marken, darunter in Dosen abgefüllte Mischgetränke, die aus Wodka und einem weiteren Bestandteil bestehen. Das streitgegenständliche, als „ENERGY & VODKA“ bezeichnete Mischgetränk besteht zu 26,7% aus Wodka und zu 73,3% aus einem koffeinhaltigen Erfrischungsgetränk und hat damit einen Alkoholgehalt von 10%.

Der Kläger, der Schutzverband der Spirituosen-Industrie e.V., sieht in der Bezeichnung des Getränks „ENERGY & VODKA“ einen Verstoß gegen Verordnungen der Europäischen Union. Er hat die Beklagte deshalb auf Unterlassung in Anspruch genommen.

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Abmahnung Niklas Westphal

Herr Niklas Westphal hat eine Online-Händlerin, die über ebay und Amazon verkauft wegen mehrerer wettbewerbsrechtlicher Verstöße abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Niklas Westphal
  • Begründung:
    • fehlende Anbieterkennzeichnung und fehlende Widerrufsbelehrung auf Amazon
    • fehlende Widerrufsbelehrung und fehlerhafte AGB auf ebay
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay, Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 22.500 €

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Abmahnung ebay: Fehlerhafte AGB und fehlende Widerrufsbelehrung

Eine ebay-Händlerin wurde abgemahnt, weil ihre AGB fehlerhaft seien.

Außerdem fehle die Widerrufsbelehrung.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Amazon: Fehlende Anbieterkennzeichnung

Eine Amazon-Händlerin wurde abgemahnt, weil sie ohne Anbieterkennzeichnung handelt.

Außerdem fehle die Widerrufsbelehrung.

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Links der Woche: Gigabit-Internet übers Telefon, mehr Datenschützer, Buchmesse-Gespenst & Netzallianz

 

Hochsommer im Oktober und Links der Woche vor dem Wochenende 😉 .

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 41 (06.10. – 10.10.2014):

  • 🙂 G.fast: Für Gigabit-Internet auf der Telefonleitung beginnt die Testphase, mehr…
  • 🙂 Deutschlands Datenschützer: Fordern mehr Personal, mehr…
  • 😐 NSA-Ausschuss: Bundesregierung will Akten-Schwärzungen prüfen, mehr…
  • 😐 Buchmesse-Gespenst: Branche formiert sich gegen Amazon , mehr…
  • 😐 Facebook: Arbeitet angeblich an App für anonyme Kommunikation, mehr…
  • 🙂 Netzallianz: Bund und Branche für mehr Breitband, mehr…

Die häufigsten Abmahngründe im September 2014

 

Die der IT-Recht Kanzlei im Monat September 2014 zur Kenntnis gebrachten Abmahnungen sind ausgewertet.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des vergangenen Monats.

Die Top Ten der häufigsten Abmahngründe des Monats September 2014:

  1. alte Widerrufsbelehrung auf ebay
  2. Mängelhaftungsrecht
  3. Fehlende Grundpreisangabe
  4. Markenrechtsverletzung
  5. Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
  6. Angaben zum Widerrufsrecht
  7. Garantieangaben
  8. Gewährleistungsrecht
  9. Urheberrechtsverletzung
  10. fehlende Warnhinweise

 

Die Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

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Werbung mit sofortiger Lieferbarkeit: Ware muss am nächsten Werktag zum Versand bereitstehen

Das LG Aschaffenburg hat mit Urteil vom 19.08.2014 (Az. 2 HK O 14/14) entschieden, dass der Onlinehändler bei Werbung mit sofortiger Lieferbarkeit die beworbene Ware auch tatsächlich am nächsten Werktag zum Versand bereithält.

Im zu entscheidenden Fall wurde dem Kunden zunächst eine Bestellbestätigung übermittelt und er wurde mit dem Kaufpreis belastet. 1 bis 2 Tage nach Bestellung erhielt der Kunde per E-Mail eine Mitteilung, dass sich die Auslieferung der bestellten Ware verzögere und eine Nachlieferung in 5 – 7 Tagen erfolge.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung Katjas Dreamland GmbH

Die Firma Katjas Dreamland GmbH hat einen ebay-Händler wegen einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Katjas Dreamland GmbH
  • Begründung: angebliche Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung, die nicht den rechtlichen Anforderungen in 2014 entsprechen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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Ist das zulässig ? Bewerben von Ware als „Originalersatz“ oder „Erstausrüsterqualität“

Viele Händler von Ersatzteilen beschreiben bzw. bewerben ihre Ware mit Beschreibungen wie „Originalersatz“, „Erstausrüsterqualität“, „Originalteilqualität“ oder auch „nach Richtlinien der OEM-Hersteller“. Damit soll zum Ausdruck kommen, dass die angebotenen Teile zwar keine Originalteile des Herstellers sind, aber in Aufbau und Qualität diesen entsprechen. Doch ist so eine Beschreibung wettbewerbsrechtlich zulässig?

I. Unzulässigkeit nach § 4 Nr. 9 UWG

Eine wettbewerbsrechtliche Unzulässigkeit könnte sich aus § 4 Nr. 9 UWG  ergeben.

§ 4 Nr. 9 UWG  bestimmt:

“Unlauter handelt insbesondere, wer Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er

– eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt, – die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder – die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat;”

Unzulässig wäre dann nicht die Bezeichnung als „Originalersatz“, etc., sondern das Anbieten eines Produkts, das die Nachahmung eines Konkurrenzprodukts darstellt.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

ebay Abmahnung: Nicht mehr aktuelle Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil seine Widerrufsbelehrung nicht den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen soll.

Er soll die seit dem 13.06.2014 geltenden Anforderungen nicht berücksichtigen.

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Abmahnung IDO Verband: Speicherung Vertragstext nach Vertragsschluss

Ein ebay-Händler wurde vom IDO Verband wegen der angeblich versäumten Angabe von Pflichtinformationen abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • fehlende Angabe zur Speicherung des Vertragstextes nach dem Vertragsschluss
    • fehlende Angaben zum Mänelhaftungsrecht
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Materialzusammensetzung

Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat einen ebay-Händler wegen einen angeblichen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
  • Begründung: angeblichfehlende Angabe der textilen Zusammensetzung eines Sitzwürfels
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Speicherung Vertragstext nach Vertragsschluss

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich versäumter Angaben von Pflichtinformationen abgemahnt.

Es sollen die Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss und zum Mängelhaftungsrecht fehlen.

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ebay Abmahnung: Materialzusammensetzung bei Sitzwürfeln

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er beim Vertrieb von Sitzwürfeln gegen die Textilkennzeichnungsverordnung verstoßen haben soll.

Er soll es versäumt haben die Materialzusammensetzung anzugeben.

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Abmahnung IDO Verband: Vertragstext und Mängelhaftung

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler wegen versäumter Angaben zur Speicherung des Vertragstextes und zur Mängelhaftung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • Angaben zur Mängelhaftung sollen fehlen
    • Angaben wie und ob der Vertragstext gespeichert werden sollen unzureichend dargestellt sein
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.