Abmahnung Ines Martin ebay: Rücksendekosten (40€-Klausel)
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Frau Ines Martin wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich unzureichenden Angaben zur 40 Euro Klausel.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: RA Sascha Tawil
Abmahner: Ines Martin
Begründung:angeblich unzureichende Angaben zu den Rücksendekosten
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €, Mehr erfahren