Suchergebnis für -Sascha Tawil

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Update Abmahnung Ines Martin „40€-Klausel“ durch RA Tawil
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Update Abmahnung Thomas Baczewski 40 Euro Klausel durch RA Tawil
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Update Abmahnung Ines Martin durch RA Tawil
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ebay Abmahnung Thomas Baczewski: 40 Euro Klausel (Rücksendekosten)
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Abmahnung ebay, Ines Martin: Rücksendekosten (40€-Klausel)
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Abmahnung Thomas Baczewski, ebay: 40 Euro Klausel (Rücksendekosten)
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eBay Abmahnung Thomas Baczewski: 40 Euro Klausel
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Abmahnung Ines Martin ebay: Rücksendekosten (40€-Klausel)
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Abmahnung Thomas Baczewski: eBay 40 Euro Klausel
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Abmahnung eBay: Thomas Baczewski – Rücksendekosten
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Abmahnung eBay: Thomas Baczewski – 40-Euro-Klausel
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Abmahnung Thomas Baczewski: Rücksendekosten (40-Euro-Klausel)
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Abmahnung Thomas Baczewski Rücksendekosten
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Update Abmahnung Ines Martin
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Abmahnung Ines Martin

Update Abmahnung Ines Martin „40€-Klausel“ durch RA Tawil

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Frau Ines Martin wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: RA Sascha Tawil

Abmahner: Ines Martin
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 € Mehr erfahren

Update Abmahnung Thomas Baczewski 40 Euro Klausel durch RA Tawil

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: RA Sascha Tawil

Abmahner: Thomas Baczewski
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €

Mehr erfahren

Update Abmahnung Ines Martin durch RA Tawil

Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung der Frau Ines Martin wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: RA Sascha Tawil

Abmahner: Ines Martin
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €

Mehr erfahren

ebay Abmahnung Thomas Baczewski: 40 Euro Klausel (Rücksendekosten)

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sascha Tawil RA
  • Abmahner: Thomas Baczewski
  • Begründung: angeblich unzureichende Angaben zur Übernahme der Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 6.500 €

 

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Abmahnung ebay, Ines Martin: Rücksendekosten (40€-Klausel)

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Frau Ines Martin wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich unzureichenden Vereinbarungen hinsichtlich der Rücksendekosten.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: RA Sascha Tawil
  • Abmahner: Ines Martin
  • Begründung: angeblich unzureichende Angaben zu den Rücksendekosten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 6.500 €, Mehr erfahren

Abmahnung Thomas Baczewski, ebay: 40 Euro Klausel (Rücksendekosten)

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sascha Tawil RA
  • Abmahner: Thomas Baczewski
  • Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben zur Übernahme der Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufs
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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eBay Abmahnung Thomas Baczewski: 40 Euro Klausel

Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Sascha Tawil RA

Abmahner: Thomas Baczewski
Begründung:

angeblich fehlende korrekte Vereinbarung zur Übernahme der Rücksendekosten

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €, Mehr erfahren

Abmahnung Ines Martin ebay: Rücksendekosten (40€-Klausel)

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Frau Ines Martin wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich unzureichenden Angaben zur 40 Euro Klausel.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: RA Sascha Tawil

Abmahner: Ines Martin
Begründung:

angeblich unzureichende Angaben zu den Rücksendekosten

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €, Mehr erfahren

Abmahnung Thomas Baczewski: eBay 40 Euro Klausel

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Sascha Tawil RA

Abmahner: Thomas Baczewski
Begründung:

angeblich fehlende Vereinbarung der Übernahme der Rücksendekosten

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher), Mehr erfahren

Abmahnung eBay: Thomas Baczewski – Rücksendekosten

Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Sascha Tawil RA

Abmahner: Thomas Baczewski
Begründung:

angeblich fehlende Vereinbarung der Übernahme der Rücksendekosten

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €, Mehr erfahren

Abmahnung eBay: Thomas Baczewski – 40-Euro-Klausel

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Sascha Tawil RA

Abmahner: Thomas Baczewski
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €,

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

weiterführende Links

Ihre Abmahnungfür die Abmahnung-Sammelstelle ?

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung Thomas Baczewski: Rücksendekosten (40-Euro-Klausel)

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Sascha Tawil RA

Abmahner: Thomas Baczewski
Begründung:

angeblich fehlende vertragliche Vereinbarung der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
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Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €, Mehr erfahren

Abmahnung Thomas Baczewski Rücksendekosten

Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Sascha Tawil RA

Abmahner: Thomas Baczewski
Begründung:

angeblich fehlende vertragliche Vereinbarung der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €, Mehr erfahren

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Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Frau Ines Martin wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

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Kanzlei: RA Sascha Tawil

Abmahner: Ines Martin
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)

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Gegenstandswert: 10.000 €

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Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

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Kanzlei: RA Sascha Tawil

Abmahner: Ines Martin
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
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Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €

Unsere Empfehlung

Der im Zusammenhang mit anwaltlichen Abmahnungen angesetzte Streitwert sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden, da er sich unmittelbar auf die Kostenlast des Abgemahnten auswirkt. Teilweise setzen die Gerichte die Streitwerte in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten je nach Verstoß unterschiedlich hoch an. Auch die Anzahl der gerügten Verstöße kann sich auf die Streitwerthöhe auswirken. Wir empfehlen daher generell, den der Abmahnung ggf. zugrunde gelegten Streitwert stets durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, die Übernahme der im Zusammenhang mit einer Abmahnung geltend gemachten Kosten – auch für den Fall der Abgabe einer Unterlassungserklärung – vollständig zu
verweigern, etwa weil sich hinreichend viele Anhaltspunkte dafür zeigen, dass die Abmahnung unberechtigt ist. Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

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Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.