Abmahnungs-Hotline

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne
für eine schnelle kompetente Rechtshilfe zur Verfügung.

Telefon 089 13014330
Kontaktformular

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Abmahnung ebay: “1 Jahr Garantie von unserem Haus”
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Abmahnung Kohlpaintner GmbH: Alte, wettbewerbswidrige Widerrufsbelehrung
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Ebay Abmahnung: Widerrufsbelehrung mit Gesetzesstand vor dem 13.06.14
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News: Zum Anwendungsbereich des ElektroG
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Abmahnung Fine Art Juweliere UG
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Abmahnung Kohlpaintner GmbH: Widerrufsfolgen
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Abmahnung ebay: Angaben zu den Widerrufsfolgen
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Abmahnung Yatego & Webshop: Unzureichende Widerrufsbelehrung
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Abmahnung Kohlpaintner GmbH: Veraltete Widerrufsbelehrung
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Abmahnung ebay: Veraltete, wettbewerbswidrige Widerrufsbelehrung
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Links der Woche: Google kauft Twitch, Amazon verliert, Berufstätige im Home Office und der schlaue Klorollenhalter
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Sicherer Handel: Chemikalien nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlender Warnhinweis bei Bioziden
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Abmahnung Webshop: Vestoß gegen die Biozidverordnung
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Urteil: Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

Abmahnung ebay: “1 Jahr Garantie von unserem Haus”

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er mit der Aussage “1 Jahr Garantie von unserem Haus” wirbt.

Die Angaben zur Garantie seien unlauter und wettbewerbswidrig.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Kohlpaintner GmbH: Alte, wettbewerbswidrige Widerrufsbelehrung

Die Firma Kohlpaintner GmbH hat einen weiteren ebay-Händler wegen der Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Kohlpaintner GmbH
  • Begründung: Die verwendete Widerrufsbelehrung soll nicht den gesetzlichen Anforderungen seit dem 13.06.14 entsprechen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Ebay Abmahnung: Widerrufsbelehrung mit Gesetzesstand vor dem 13.06.14

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er eine Widerrufsbelehrung mit dem Gesetzesstand vor dem 13.06.14 verwendet.

Die Verwendung dieser “alten” Widerrufsbelehrung sei wettbewerbswidrig.

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News: Zum Anwendungsbereich des ElektroG

Für Rucksäcke, Taschen und Schulranzen, die mit festverbauten Leuchtmitteln zur verbesserten Sichtbarkeit des Trägers ausgestattet sind, ist eine Registrierung mit der Geräteart „Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten“ erforderlich. Mit Blick auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (AN 11 K 09.00812), nach welchem von einem „erweiterten Haushaltsbereich“ auszugehen ist, wurde die bisherige Verwaltungspraxis der stiftung ear nun angepasst.

Laut PM der Siftung ear ging das Gericht von einem “erweiterten Haushaltsbereich” aus, zu dem alles zähle, was zum persönlichen Lebensbereich von Privatpersonen gehöre. Unter diesen erweiterten Haushaltsbegriff fallen auch die oben genannten beleuchteten Schulranzen, Taschen und Rücksäcke.

Quelle: PM der Stiftung EAR

Abmahnung Fine Art Juweliere UG

Die Firma Fine Art Juweliere UG hat einen Mitbewerber auf der Handelsplattform Yatego und seinem Webshop wegen angeblich fehlender Pflichtangaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Fine Art Juweliere UG
  • Begründung:
    • Bei den Ausführungen zur Ausübung des Widerrufs fehle die Telefonnummer
    • Im Impressum fehle die Angabe einer E-Mail Adresse
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Yatego, Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 5.000 €

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Abmahnung Kohlpaintner GmbH: Widerrufsfolgen

Die Firma Kohlpaintner GmbH hat einen ebay-Händler wegen angeblich fehlerhafter Angaben zu den Widerrufsfolgen abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Kohlpaintner GmbH
  • Begründung: Die Ausführungen zu den Widerrufsfolgen sollen nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung ebay: Angaben zu den Widerrufsfolgen

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlerhafter Angaben zu den Widerrufsfolgen abgemahnt.

Die Ausführungen entsprächen nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Yatego & Webshop: Unzureichende Widerrufsbelehrung

Ein Online-Händler, der seine Waren über Yatego und einen eigenen Webshop vertreibt wurde wegen einer angeblich unzureichenden Widerrufsbelehrung abgemahnt.

So fehle in den Informationen zum Widerruf die Angabe der Telefonnummer.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Kohlpaintner GmbH: Veraltete Widerrufsbelehrung

Die Firma Kohlpaintner GmbH hat einen Mitbewerber auf ebay wegen einer angeblich “alten” Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Kohlpaintner GmbH
  • Begründung: Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die nicht dem Rechtsstand seit dem 13.06.14 entspricht
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung ebay: Veraltete, wettbewerbswidrige Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde wegen der Verwendung einer  veralteten und somit wettbewerbswidrigen Widerrufsbelehrung abgemahnt.

So seien u.a. die Angaben zu den Widerrufsfolgen fehlerhaft.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Links der Woche: Google kauft Twitch, Amazon verliert, Berufstätige im Home Office und der schlaue Klorollenhalter

Schon allein der Klorollenhalter, der merkt, wenn das Papier zu Ende ist, ist es wert unsere Links der Woche zu lesen :-).

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 30 (21.07. – 25.07.2014):

  • 😐 Google: Übernimmt angeblich Video-Streamingdienst Twitch für 1 Milliarde US-Dollar, mehr…
  • 🙁 Amazons Verluste: Weiten sich aus, mehr…
  • 🙁 EU-Konsultation: Große Unzufriedenheit mit dem Copyright, mehr…
  • 🙂 Bitkom: Viele Berufstätige arbeiten im Home Office, mehr…
  • 😐 Europäischer TK-Markt: Umsätze runter, Investitionen rauf, mehr…
  • 😉 Go in peace: Klorollenhalter merkt, wenn das Papier aufgebraucht ist, mehr…

Sicherer Handel: Chemikalien nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Die „Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz“ Chemikalien-Verbotsverordnung – ChemVerbotsV legt dem Inverkehrbringer bestimmter Chemikalien besondere Prüf- und Aufzeichnungspflichten auf. Zudem gibt es Besonderheiten beim Vertrieb über das Internet zu beachten.

Leider ist die ChemVerbotsV alles andere als ein Ausbund an Übersichtlichkeit und Verständlichkeit. Die IT-Recht Kanzlei bringt mit dem nachfolgenden Beitrag ein wenig Licht ins Dunkel und stellt dar, welche Vertriebsbeschränkungen ein Online-Händler in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Chemikalien über das Internet zu beachten hat.

Vorab: Dieser Beitrag setzt sich nur mit den für den Versandhandel hauptsächlich maßgeblichen §§ 3 und 4 der ChemVerbotsV  auseinander:

§ 3: Informations- und Aufzeichnungspflichten bei der Abgabe an Dritte

§ 4: Selbstbedienungsverbot, Versandhandel

Behandelt werden gerade nicht die in § 1 ChemVerbotsV  geregelten Vertriebsverbote.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlender Warnhinweis bei Bioziden

Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat den Betreiber eines Onlineshops wegen angeblich fehlender Warnhinweise nach der Biozidverordnung abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
  • Begründung: Fehlender, deutlich sichtbarer und von der Werbung abgesetzter Warnhinweis zum Gebrauch von Bioziden
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Webshop: Vestoß gegen die Biozidverordnung

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Biozidverordnung abgemahnt.

Angeblich fehle der vorgeschriebene Warnhinweis zur Verwendung von Bioziden.

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Urteil: Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen ein Sachmangel “unerheblich” im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB* ist, so dass der Käufer vom Kaufvertrag nicht zurücktreten kann.

Der Kläger begehrt von dem beklagten Autohaus die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen zum Preis von 29.953 € erworbenen Neuwagen. Nach der Übergabe des Fahrzeugs machte er verschiedene Mängel geltend, unter anderem Fehlfunktionen des akustischen Signals und das völlige Fehlen des optischen Signals der Einparkhilfe. Wegen der Mängel suchte er wiederholt das Autohaus der Beklagten und eine andere Vertragswerkstatt auf und setzte schließlich – erfolglos – in Bezug auf einige Mängel, darunter die Mängel an der Einparkhilfe, eine letzte Frist zur Mängelbeseitigung. Die Beklagte teilte dem Kläger hierauf schriftlich mit, die Einparkhilfe funktioniere nach einem vorangegangenen Nachbesserungsversuch einwandfrei und entspreche dem Stand der Technik. Der Kläger erklärte daraufhin den Rücktritt vom Kaufvertrag. Mit seiner Klage begehrt er die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung, insgesamt 27.257,23 €.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.