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Bundeskartellamt kritisch: Beschränkungen des Online-Vertriebs bei ASICS
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Links der Woche: Bundeskartellamt & E-Plus, LKA & getgoods.de, Onlinehandel und die Post, Paypals erster Kunde
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Amazon will Preisparität nicht mehr durchzusetzen

Bundeskartellamt kritisch: Beschränkungen des Online-Vertriebs bei ASICS

Nach vorläufiger Prüfung durch das Bundeskartellamt soll das selektive Vertriebssystem von ASICS Deutschland, in dem Laufschuhe nur über autorisierte Händler an Endkunden verkauft werden, eine Reihe von schwerwiegenden Wettbewerbsbeschränkungen enthalten. Diese Bedenken treffen vor allem die weitgehende Behinderung des Internetvertriebs. ASICS Deutschland wurden die Bedenken des Bundeskartellamtes kürzlich schriftlich mitgeteilt. Dem Unternehmen ist eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10. Juni 2014 eingeräumt worden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Es ist allgemein anerkannt, dass Hersteller ihre Händler nach bestimmten Kriterien auswählen dürfen und Qualitätsanforderungen aufstellen können. ASICS untersagt den Händlern allerdings den Vertrieb über Online-Marktplätze und die Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen und schießt damit über das Ziel hinaus. Nach unserer vorläufigen Einschätzung dient das ASICS-Vertriebssystem in der jetzigen Form vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs im Online- sowie im stationären Vertrieb. Durch die umfangreichen Vorgaben des Herstellers wird der Wettbewerb unter den Händlern beim Vertrieb von ASICS-Laufschuhen beeinträchtigt. Zudem schränkt ASICS den Wettbewerb im Markt für Laufschuhe insgesamt stark ein, weil ASICS über eine starke Marktposition verfügt und auch andere große Laufschuhhersteller das Onlinegeschäft in ähnlicher Weise beschränken.“

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Links der Woche: Bundeskartellamt & E-Plus, LKA & getgoods.de, Onlinehandel und die Post, Paypals erster Kunde

Wenn das Bundekartellamt prüft, das LKA durchsucht, der Onlinehandel die Post brummen lässt, Paypal seinen ersten Kunden findet und nach dem NSA-Skandal nun auch Yahoo verschlüsselt, dann, ja dann ist es höchste Zeit für unsere Links der Woche ;-).

 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 47  (18.11. – 22.11.2013):  

 

  • 🙂 Bundeskartellamt: Will E-Plus-Übernahme durch Telefónica prüfen, mehr…
  • 😐 LKA: Wertet nach Durchsuchungen bei getgoods.de Daten aus, mehr…
  • 🙂 Werbung in Wikipedia: Wikimedia Foundation erteilt Wiki-PR Hausverbot, mehr…
  • 🙂 Onlinehandel: Lässt Paketgeschäft der Post brummen, mehr…
  • 🙂 PayPal: Findet ersten App-Kunden für mobile Zahlungslösung, mehr…
  • 😉 NSA-Skandal: Auch Yahoo verschlüsselt internen Datenverkehr, mehr…

Amazon will Preisparität nicht mehr durchzusetzen

Amazon hat dem Bundeskartellamt mitgeteilt, dass das Unternehmen beabsichtigt, die Preisparität auf dem Amazon Marketplace nicht mehr durchzusetzen. Danach müssen Händler jedenfalls auch bei Amazon den jeweils günstigsten Preis anbieten. Nach der Mitteilung sind die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler bereits geändert worden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Bundeskartellamt bewertet derzeit, ob die Maßnahmen nach Form, Inhalt und Umfang ausreichen, das Verfahren gegen Amazon insoweit zu erledigen. Hierfür ist unter anderem erforderlich, dass das Unternehmen von der Preisparität endgültig Abstand nimmt und auch nach den Umständen keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. All dies ist derzeit noch Gegenstand unserer Prüfung.“

Quelle: PM des Bundeskartellamts

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.