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Leitfaden: Rechtliche Fragen des Onlinehandels in der Schweiz
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Amazon will Preisparität nicht mehr durchzusetzen
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Effektives Controlling für mehr Erfolg im E-Commerce
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EU-Kosmetikverordnung: Pflichten der Händler kosmetischer Mittel
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Die IT-Recht Kanzlei auf Facebook: Fast 5.000 Fans sind stets auf dem Laufenden
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Links der Woche: Facebook, eBay, Amazon, Datenschutz

Leitfaden: Rechtliche Fragen des Onlinehandels in der Schweiz

Die Schweiz ist als Nachbarland für deutsche Onlinehändler ein beliebter Markt, da die Mehrheit der Schweizer die deutsche Sprache benutzen und die Schweizer Bürger mit die höchste Kaufkraft in Europa haben. Die Schweiz ist allerdings kein EU-Mitgliedsstaat, sondern hat nur viele EU-Regeln teilweise analog übernommen. Ein Überblick über die einschlägigen Vorschriften zum Fernabsatzrecht ist schwierig, da sich die Schweiz nicht dazu entschließen konnte, diese rechtliche Materie in einem einheitlichen Gesetz zu regeln.

Es wäre allerdings fahrlässig, im Rahmen von Onlinegeschäften von Deutschland in die Schweiz einfach die deutschen Rechtsvorschriften anzuwenden und darauf zu vertrauen, dass die deutschen Vorschriften zum Fernabsatzrecht , die im Prinzip strenger als schweizerisches Recht ausgestaltet ist, irgendwie auch auf die Schweiz passen. Dies stimmt in vielen Einzelheiten wie zum Beispiel im Preisauszeichnungsrecht nicht, wie im folgenden Überblick veranschaulicht werden soll. Übersehen wird von vielen deutschen Onlinehändlern, dass die Mehrheit der Schweizer Bürger zwar Hochdeutsch verstehen, aber es doch eine beträchtliche französischsprachige und eine kleinere italienischsprachige Minderheit in der Schweiz gibt. Wenn diese nicht deutschsprachige Minderheit in der Schweiz als Kunden angesprochen werden soll, wäre es dringend zu empfehlen, die Internetpräsenz zusätzlich auch in französischer und italienischer Sprache zu gestalten.

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Amazon will Preisparität nicht mehr durchzusetzen

Amazon hat dem Bundeskartellamt mitgeteilt, dass das Unternehmen beabsichtigt, die Preisparität auf dem Amazon Marketplace nicht mehr durchzusetzen. Danach müssen Händler jedenfalls auch bei Amazon den jeweils günstigsten Preis anbieten. Nach der Mitteilung sind die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler bereits geändert worden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Bundeskartellamt bewertet derzeit, ob die Maßnahmen nach Form, Inhalt und Umfang ausreichen, das Verfahren gegen Amazon insoweit zu erledigen. Hierfür ist unter anderem erforderlich, dass das Unternehmen von der Preisparität endgültig Abstand nimmt und auch nach den Umständen keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. All dies ist derzeit noch Gegenstand unserer Prüfung.“

Quelle: PM des Bundeskartellamts

Effektives Controlling für mehr Erfolg im E-Commerce

Was sind die relevanten Kennzahlen für Ihr Unternehmen? Wie haben sich diese kurz-, mittel- und langfristig entwickelt und welche Erkenntnisse können Sie aus diesen Entwicklungen ableiten? Das kürzlich von shopanbieter.de und Edelweiß & Berge in Kooperation mit der plentymarkets GmbH und der Shopware AG erschiene kostenlose Whitepaper „Controlling für den Erfolg – mit einfachen Werkzeugen zu mehr Gewinn im E-Commerce“ beantwortet diese Fragen prägnant und gezielt für Online-Händler.

 

 

 

Das eigene Online-Business trotz der zu erwartenden Marktbereinigungen der nächsten Jahre auf Kurs zu halten und erfolgreich am Markt aktiv zu sein, wird Kernaufgabe vieler Online-Händler sein. Hierbei ist es essentiell, die wichtigsten Kennzahlen für das eigene Business zu kennen und im Blick zu behalten. Um auch noch kurzfristig regulierend eingreifen zu können, ist eine frühzeitige und professionelle Unternehmenssteuerung unabdingbar. Darüber hinaus muss man zu jeder Zeit über die internen Geschäftsentwicklungen informiert sein.

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EU-Kosmetikverordnung: Pflichten der Händler kosmetischer Mittel

Ab dem 11.Juli.2013 löst die neue EU-Kosmetikverordnung (Verordnung Nr. 1223/2009 ) die sog. „EG-Kosmetik-Richtlinie“ (Nr. 76/768/EG) vollständig ab und damit zugleich auch viele nationalen Regelungen, die sich derzeit in Deutschland etwa im LFGB sowie in der Kosmetikverordnung wiederfinden.

Welche Pflichten treffen Händler kosmetischer Mittel in Zukunft? Werden kosmetische Mittel im Internet kennzeichnungspflichtig sein? Lesen Sie zum Thema die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

Die IT-Recht Kanzlei auf Facebook: Fast 5.000 Fans sind stets auf dem Laufenden

Als zentrale Anlaufstelle für Probleme rund um das IT-Recht ist es für die IT-Recht Kanzlei München natürlich verpflichtend, eine Facebook-Präsenz zu unterhalten.

Annähernd 5.000 User sehen das offensichtlich ähnlich und haben sich als Fans dieser Seite angeschlossen – und profitieren seitdem von kostenlosen Serviceleistungen der IT-Recht Kanzlei, die exklusiv für Fans angeboten werden.

Unsere Facebook-Präsenz liefert Fans regelmäßig interessante News – immer aktuell aus unserer täglichen Arbeit. Hierdurch wird es wieder ein bisschen leichter, bezüglich drohender Rechtsänderungen, Abmahnwellen und ähnlicher Unannehmlichkeiten auf dem Laufenden zu bleiben.

Zusätzlich bieten wir kostenlosen Zugriff auf aktuelle Rechtstexte: Jeweils eine aktuelle Fassung der Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung ist im PDF-Format auf unserer Seite hinterlegt. Nach dem Klick auf „gefällt mir“ können diese Dokumente heruntergeladen und kostenlos auf der eigenen Seite verwendet werden – rechtssicher und nach dem neuesten Stand von unseren Anwälten ausformuliert. Zusätzlich haben wir einen Link zu unserem kostenlosen Impressumsgenerator hinterlegt, der die Erstellung eines rechtssicheren Impressums für kommerzielle Websites erleichtert.

Und natürlich bietet die Seite allen Fans auf der Pinnwand die Möglichkeit, mit uns und anderen Händlern in Kontakt zu treten, Erfahrungen auszutauschen und Anregungen, Kritik oder auch einmal Lob zu hinterlassen.

In diesem Sinne hoffen wir auf viele weitere „likes“ für unsere Seite und freuen uns darauf, bald den fünftausendsten Fan begrüßen zu können!

Links der Woche: Facebook, eBay, Amazon, Datenschutz

Eine heiße Woche geht zu Ende, doch vor den gemäßigteren Temperaturen am Wochenende stehen noch unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei

Die Links der Kalenderwoche 34 (22.08.-26.08.11)

Milestone:  Facebook im Juni über eine Billion mal aufgerufen, mehr…

Augenwischerei ? Datenschützer kritisiert neue Facebook-Einstellungen, mehr…

eBay Änderungen: Massive Umsatzverluste für Händler beim Uhrenverkauf,mehr…

eBay Preiserhöhung: Die Option „Sofort-Kaufen“ ist seit dem 22.08.11 teurer geworden, mehr…

Buch-Trade-In: Amazon startet den Ankauf gebrauchter Bücher gegen Gutschein,mehr…

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.