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VG Berlin: Produktbezeichnung „Sahne Eiscreme“ kann irreführend sein
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„Anhängen“ an Amazon-Angebot kann unlautere Irreführung darstellen
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Zur Kennzeichenpflicht von Produkten, in denen Lithiumbatterien fest verbaut sind.
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Abmahnung K2 Sports

VG Berlin: Produktbezeichnung „Sahne Eiscreme“ kann irreführend sein

Die Bezeichnung eines Speiseeisprodukts als „Sahne Eiscreme“ ist nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin irreführend und deshalb unzulässig.

Die Klägerin vertreibt ein Produkt mit der Bezeichnung „Sahne Eiscreme“. Auf dem Becher findet sich zusätzlich die Angabe „mit frischer Sahne“, die Produktbeschreibung lautet „Beste, frische Sahne aus Milch von ausgewählten Bauernhöfen geben dieser Eiscreme ihre besondere Cremigkeit. Frische Sahne wird sorgfältig in die Eiscreme eingerührt und verleiht ihr so ihren cremig-frischen Geschmack.“ Nach der Zutatenliste enthält das Produkt u.a. „33 % Sahne, entrahmte Milch, Glukosesirup, Glukose-Fruktose-Sirup, Zucker, Süßmolkenpulver, eingedickte entrahmte Milch“. Das Be-zirksamt Pankow von Berlin hielt die Bezeichnung für irreführend, weil der Milchfettanteil des Produkts nur 10,4 % betrage und damit gerade ausrei-che, um den Mindestanforderungen der Sorte Eiscreme zu entsprechen.

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„Anhängen“ an Amazon-Angebot kann unlautere Irreführung darstellen

Beim Anbieten eines Artikels auf Amazon ist ein „Dranhängen“ an andere Angebote grundsätzlich möglich und unter gewissen Voraussetzungen legitim.

Das LG Bochum entschied nunmehr (Urteil vom 21.07.2011, Az.: I-14 O 98/11), dass eine Irreführung vorliegen kann, wenn sich ein Händler an ein Angebot anhängt und hierbei ein Produkt unter einem anderen Namen anbietet.

Sachverhalt

Der Kläger verkauft auf der Plattform Amazon unter dem Namen „E“ Halogenleuchtmittel. Hierbei wird bei dem Artikel unterhalb des Artikelbezeichnung der Vermerk „von E“ eingeblendet. Der Beklagte hängte sich an das Amazon-Angebot des Klägers an und verkaufte ebenfalls unter Verwendung der Bezeichnung „E“ Halogenleuchtmittel. Hierdurch verwies der Beklagte aufgrund des Vermerks „von E“ auf den Kläger, obwohl die Waren des Beklagten tatsächlich in keiner Beziehung zum Kläger standen.

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Zur Kennzeichenpflicht von Produkten, in denen Lithiumbatterien fest verbaut sind.

Was muss man beim Versand von Endoskopen beachten, in die Lithiumbatterien fest verbaut sind?

Grundsätzlich gelten die gefahrgutrechtlichen Vorschriften auch für den Versand von Geräten, in denen Lithiumbatterien eingebaut sind, und nicht nur für den Versand loser Akkus. In aller Regel kommen beim Versand in Geräten verbauter Lithiumbatterien jedoch Freistellungsvorschriften zum Tragen, die einen vereinfachten Versand dieser Güter ermöglichen.

Um die Anwendbarkeit und Einhaltung dieser Freistellungsvoraussetzungen im konkreten Fall beurteilen zu können, sind viele Details zu beachten.

Wir nehmen an, dass das von Ihnen vertriebene Endoskop ausschließlich auf der Straße transportiert werden soll? Das Endoskop enthält eine einzelne Lithiumbatterie, die beim tatsächlichen Versandszenario auch im Endoskop eingebaut ist (und nicht etwa nur im gleichen Karton wie das Endoskop liegt) und es liegen auch keine weiteren Batterien bei (z.B. Ersatzakku)?

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Abmahnung K2 Sports

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Ks Sports wegen angeblichem Verstoß gegen das Markenrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblicher Nachahmung von Produkten.

Überblick und Inhalt

Abmahner: K2 Sports
Begründung:

angebliche Markenrechtsverletzung durch Nachahmung der Produkte („K2 Sports“) 

Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Handels-Plattform: online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 150.000 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.