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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei alkoholischen Getränken mit über 1,2 Volumenprozent unzulässig

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei alkoholischen Getränken mit über 1,2 Volumenprozent unzulässig

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat einen Onlineshop-Händler wegen unzulässiger Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von über 1,2 Volumenprozent abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: Unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben (z. B. „bekömmlich“) bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von über 1,2 Volumenprozent
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • geforderte Kostenpauschale: 205,00 € netto

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.