Archiv -Dezember 2013

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Links der Woche: Stasi Puzzle-Software, ISS Kühlpumpe, Widerruf beim Online-Shopping, Ottos Weihnachtsgeschäft
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Abmahnung Sammelstelle: IDO Verband – Grundpreis
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Markenlöschung vs. UE: Verlust von Vertragsstrafeansprüchen bei Markenlöschung
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Kauf von Standard-Software: Tipps für die Vertragsgestaltung
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Abmahnung Sammelstelle: Verein gegen Unwesen – “Testurteil sehr gut”
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E-Mail-Newsletter: Richtige Formulierung der Einwilligungserklärung
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Links der Woche: Weihnachtseinkäufe, Beyoncé, 199 Abmahnungen, Facebook & Amazon
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Preisangabepflicht in Schaufenstern
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EU-Kommission: Erwägt einheitliche Kennzeichnung von Lederwaren
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Abmahnung Sanitaer-Versand Ltd.: Widerrufsbelehrung und Fristbeginn
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Abmahnung ebay: Widerrufsbelehrung bei Sanitärartikeln
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BGH-Entscheidung: Zur Anhörung des IT-Sachverständigen
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Links der Woche: xt:Commerce bedroht, Paypal checkt ein, IT-Nutzung wirkt, NSA vs. Vorratsdatenspeicherung
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Unzulässig: Vorzeitiges Beenden einer Rabattaktion
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Abmahnung IDO Verband: Grundpreis gemäß § 2 Preisangabe VO

Links der Woche: Stasi Puzzle-Software, ISS Kühlpumpe, Widerruf beim Online-Shopping, Ottos Weihnachtsgeschäft

 

Eine kurze Arbeitswoche vor und zwischen den Feiertagen neigt sich Ihrem Ende entgegen. Kurz vor Silvester und 2014 hier noch einmal unsere Links der Woche.

 

Viel Spaß beim Lesen und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 52  (23.12. – 27.12.2013):  

 

  • 😐 Puzzle-Software: Zum Zusammensetzen zerrissener Stasi-Akten ist fertig, mehr…
  • 🙂 Bescherung im All: Neue Kühlpumpe der ISS funktioniert, mehr…
  • 😉 Widerruf beim Online-Shopping: Worauf Kunden achten müssen, mehr…
  • 😐 Verdi: Rügt Kündigungen von Amazon-Mitarbeitern kurz vor Weihnachten, mehr…
  • 🙂 Otto: Profitiert im Weihnachtsgeschäft vom Online-Handel, mehr…
  • 🙂 Datenautobahnminister: „Deutschland braucht das schnellste Netz der Welt“, mehr…

Abmahnung Sammelstelle: IDO Verband – Grundpreis

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurde uns eine Abmahnung des IDO Verbands zur Kenntnis gebracht.

 

Der IDO Verband rügt in dieser Abmahnung die angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis.

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Markenlöschung vs. UE: Verlust von Vertragsstrafeansprüchen bei Markenlöschung

Auch wenn ein Markeninhaber seine Marke durch strafbewehrte Unterlassungserklärungen rechtmäßig geschützt hat und er aufgrund von Markenverletzungen die vereinbarte Vertragsstrafe gerichtlich einfordern will, sieht er sich ab der Löschung seiner Marke einem Problem gegenüber. § 52 Abs. 2 MarkenG fingiert ab der wirksamen Löschung, es habe die Markeneintragung nie gegeben.

Damit muss sich ein ehemaliger Markeninhaber behandeln lassen wie ein Noch-Nie-Markeninhaber, dem entsprechend auch keinerlei Ansprüche aus vergangenen Markenverletzungen zustehen. Sämtlichen Ansprüchen auf Vertragsstrafezahlungen ist damit der Boden entzogen. Die gerichtliche Geltendmachung nach Löschung wird sogar als rechtsmissbräuchlich abgestempelt. Die Lösung liegt in den meisten Fällen im Timing. Auf bereits erfüllte Forderungen wird in der Regel nicht der Stempel der Rechtsmissbräuchlichkeit gedrückt. Allerdings räumt der BGH ein, es könne unter Umständen auch in diesen Fällen Rückforderungen geben.

Fall
Die Inhaberin der Wortmarke „Physiomobil“ hatte mit der Beklagten einen Unterlassungsvertrag gegen Markenrechtsverletzungen geschlossen. Dieser Vertrag sah eine Vertragsstrafe für den Fall der widerrechtlichen Nutzung der Marke ohne Lizenz vor. Der Unterlassungsanspruch zusammen mit der der Vertragsstrafe wurde jedoch erst nach der bestandskräftigen Löschung der Marke geltend gemacht.

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Kauf von Standard-Software: Tipps für die Vertragsgestaltung

Wird eine Standardsoftware auf Dauer, also ohne zeitliche Beschränkung, gegen Entgelt überlassen, handelt es sich rechtlich um einen Kaufvertrag. Bei der Gestaltung des Kaufvertrages sollte auf die Besonderheiten im Software-Bereich geachtet werden. Nachfolgend Tipps zu wichtigen Punkten für Vertragsgestaltung.

Neben den klassischen Regelungen wie anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schriftformklausel, Haftung, Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten etc. sollte beim Software-Kaufvertrag besonderes Augenmerk auf folgende Punkte gerichtet werden:

Vertragsgegenstand
Sobald die Software gegen Einmalzahlung ohne zeitliche Begrenzung überlassen werden soll, handelt es sich um einen Kauf und die §§ 433 ff BGB sind entsprechend anwendbar. In Verträgen ist dabei zum Teil von „dauerhafter Überlassung einer Software gegen Einmalzahlung“, „dauerhaftem Erwerb von Software“ oder einfach von „Kauf von Software“ die Rede.

Der Vertragsgegenstand, also die Software, ist so genau wie möglich zu spezifizieren. Sinnvoll kann es sein, in einer Anlage zum Vertrag die Funktionalitäten zu beschrieben sowie die Systemvoraussetzungen darzustellen.

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Abmahnung Sammelstelle: Verein gegen Unwesen – “Testurteil sehr gut”

Wir haben wieder eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. für die Abmahnung Sammelstelle erhalten.

 

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V, der diese Abmahnung selbst ausspricht bemängelt eine angeblich irreführende Werbung mit einem Testurteil (“Testurteil sehr gut”).

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

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E-Mail-Newsletter: Richtige Formulierung der Einwilligungserklärung

Viele Online-Händler bieten Ihren Kunden die Möglichkeit, sich in ihrem Webshop mittels elektronischer Einwilligungserklärung für einen E-Mail-Newsletter zu registrieren. Häufig finden sich dabei vorformulierte Einwilligungserklärungen wie „Newsletter abonnieren“ oder „Bitte senden Sie mir Produktinformationen per E-Mail zu“, die der Kunde per Mausklick in einer Checkbox bestätigen kann. Doch genügen derart knapp gehaltene Einwilligungserklärungen den gesetzlichen Anforderungen an eine wirksame Einwilligungserklärung?

 

 

Anwendungshinweise des Düsseldorfer Kreises
Der Arbeitskreis der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (Düsseldorfer Kreis) hat kürzlich Anwendungshinweise zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für werbliche Zwecke veröffentlicht.

Dabei setzt sich der Düsseldorfer Kreis auch mit der Frage auseinander, wie eine Einwilligungserklärung in die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten für Werbung gestaltet sein muss. Hierzu führt der Düsseldorfer Kreis Folgendes aus:

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Links der Woche: Weihnachtseinkäufe, Beyoncé, 199 Abmahnungen, Facebook & Amazon

 

Vor dem letzten Adventswochenende und den anstehenden Weihnachtsfeiertagen hier noch einmal unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein frohes Weihnachtsfest wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 51  (16.12. – 20.12.2013):  

 

  • 🙂 eCommerce: 70 Prozent kaufen Weihnachtsgeschenke online ein, mehr…
  • 😐 Das Prinzip Amazon: Erfinde und herrsche, mehr…
  • 😉 Na dann Prost: Astra tauscht Werbebanner aus, mehr…
  • 🙂 199 Abmahnungen: Sind Rechtsmissbrauch, mehr…
  • 😐 Facebook: Werbevideo startet von selbst, mehr…
  • 🙂 Neues Beyoncé-Album: Bricht iTunes-Rekord, mehr…

Preisangabepflicht in Schaufenstern

In nahezu allen Ladengeschäften werden Schaufenster verwendet, um spezifische oder saisonale Waren besonders hervorzuheben, den Kunden so schon vor Betreten der Räumlichkeiten auf Teile des Sortiments aufmerksam zu machen und ihn so zu einer potentiellen Kaufentscheidung anzuregen. Dabei treffen den Betreiber eines Geschäfts jedoch bestimmte Verhaltenspflichten, die sich in Hinblick auf die Anführung von Preisen aus der Preisangabenverordnung (PAngV) ergeben.

 

 

Insbesondere ist so nach §5 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 PAngV ein Preisverzeichnis des im Schaufenster ausgestellten Leistungsangebots in diesem selbst anzubringen.

Das OLG Hamburg hat nun mit Urteil vom 08.05.2013 (Az.: 5 U 169/11) entschieden, dass Schaufenster, die ohne ausgestelltes Sortiment lediglich einen Einblick in die Verkaufsräume ermöglichen, eine Preisangabepflicht im obigen Sinne nicht auslösen können.

Die Pflicht zur Preisangabe in Schaufenstern nach §5 Abs. 1 Satz 2 PAngV
Grundsätzlich ist es zweck der Preisangabenverordnung, durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken.
 

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EU-Kommission: Erwägt einheitliche Kennzeichnung von Lederwaren

Bisher sind Hersteller oder Anbieter von Lederwaren auf dem europäischen Markt nicht gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte durch einheitliche Etiketten zu kennzeichnen. So stehen Verbraucher hauptsächlich auf dem Gebiet der Textil- und Bekleidungsindustrie der Frage, ob es sich bei einem bestimmten Produkt um eine Verarbeitung von echtem Leder handelt, nicht selten ratlos gegenüber.

 

 

Auch die spezifische Lederart und sich durch diese ergebende Reinigungs- und Pflegetechniken sind in den meisten Fällen nicht ersichtlich.

Jenseits der Identifikation eines Lederprodukts als echt oder synthetisch weichen die weltweit herrschenden Verarbeitungsstandards im Einzelfall so voneinander ab, dass in Ermangelung der Angabe des Produktionslandes die Qualität von Lederwaren bisher vom Verbraucher nicht einseitig eingeordnet werden kann.

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Abmahnung Sanitaer-Versand Ltd.: Widerrufsbelehrung und Fristbeginn

Die Firma Sanitaer-Versand Ltd hat einen ebay-Händler wegen einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und fehlerhaften Angaben zum Fristbeginn abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Sanitaer-Versand Ltd
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • angeblich fehlerhafte Angaben zum Fristbeginn
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Abmahnung ebay: Widerrufsbelehrung bei Sanitärartikeln

Ein Onlinehändler, der über ebay Sanitärartikel verkauft wurde wegen der angeblichen Verwendung einer fehlerhaften, weil alten Widerrufsbelehrung abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung (alte Paragraphenreferenz)

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

BGH-Entscheidung: Zur Anhörung des IT-Sachverständigen

Gerichtsprozesse im IT-Recht kommen oftmals nicht ohne das Gutachten eines Sachverständigen aus. Von seiner Einschätzung hängt die Entscheidung des Gerichts maßgeblich ab, auch wenn dem Gericht ein gewisser Entscheidungsspielraum bleibt. Liegt das schriftliche Gutachten vor, können beide Parteien einen Antrag auf Anhörung des Sachverständigen stellen.

I. Die Entscheidung des BGH
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt,

dass einem Antrag auf Anhörung des Sachverständigen grundsätzlich stattzugeben ist, da andernfalls der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt ist, und

dass das Berufungsgericht dem in der Berufungsinstanz wiederholten Antrag auf Anhörung des Sachverständigen stattzugeben hat, wenn das Erstgericht den Antrag zu Unrecht abgelehnt hat.

Die Entscheidung des BGH vom 30.10.2013 (Az. IV ZR 307/12) stammt aus dem Bereich des Medizinrechts, die Grundsätze (s.u. Ziffer II.) gelten aber entsprechend im IT-Prozess.

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Links der Woche: xt:Commerce bedroht, Paypal checkt ein, IT-Nutzung wirkt, NSA vs. Vorratsdatenspeicherung

 

Bedrohte Online-Shops, IT-Nutzung die wirkt, eine bremsende Große Koalition, alte Versichertenkarte – neue Versichertenkarte, eincheckendes Paypal, oder ganz einfach: Unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und einen schönen 3. Advent wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 50  (09.12. – 13.12.2013):  

 

  • 🙁 Vorsicht: Tausende Online-Shops auf Basis von xt:Commerce akut bedroht, mehr…
  • 🙂 IT-Nutzung: Wirkt sich unmittelbar auf Geschäftserfolg aus, mehr…
  • 🙁 Umweltverbände: Große Koalition bremst Energiewende im Südwesten, mehr…
  • 🙂 Kassenärztliche Vereinigung: Alte Versichertenkarten bleiben gültig, mehr…
  • 🙁 NSA-Affäre und Vorratsdatenspeicherung: Sigmar Gabriel setzt sich in die Nesseln, mehr…
  • 😐 PayPal: Lässt Kunden automatisch in Läden „einchecken“, mehr…

Unzulässig: Vorzeitiges Beenden einer Rabattaktion

Treueaktionen sind nicht nur im Einzelhandel, sondern zunehmend auch im elektronischen Geschäftsverkehr ein beliebtes Mittel, um Kunden durch die Inaussichtstellung von Preisvorteilen an den jeweiligen Anbieter zu binden und sie zu einer gesteigerten Tätigung von Einkäufen zu bewegen.

Mit Urteil vom 16.05.2013 (Az. ZR 175/12) hat der BGH nun entschieden, dass der vorzeitige Abbruch solcher Treueaktionen eine Irreführung im Sinne des §5 Abs. I Satz 2 Nr. 2 UWG und somit eine wettbewerbswidrige, unzulässige Handlung darstellt.

Das Ausschreiben von Treueaktionen
Im Rahmen von Rabattaktionen, die die besondere Treue von Verbrauchern honorieren, wird den Kunden regelmäßig das Sammeln bestimmter Treuemarken ermöglicht, deren Anzahl sich an dem jeweiligen Gesamtwert des Einkaufs orientiert.

In einem zeitlich festgelegten Rahmen können die Verbraucher bei Erreichen einer bestimmten Anzahl von Treuemarken bestimmte, ausgewiesene Produkte, zu einem vergünstigten Preis erwerben und erhalten nur aufgrund ihrer Einkäufe bei einem bestimmten Anbieter einen preislichen Vorteil in Hinblick auf die konkreten Waren.

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Abmahnung IDO Verband: Grundpreis gemäß § 2 Preisangabe VO

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung des IDO Verbands wegen einem angeblichen Verstoß  gegen § 2 Preisangaben VO vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:

 

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises gemäß § 2 der Preisangabenverordnung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.