Abmahnungs-Hotline

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Kontaktformular

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Filesharing: Eltern aufgepasst – Keine Haftung für volljährige Kinder
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BGH: Kopplung von Gewinnspiel und Warenabsatz zulässig ?
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Abmahnung NAMCO BANDAI Games Germany GmbH: PEGI-Version
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Abmahnung ebay: Wettbewerbswidriger Spieleverkauf
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Abmahnung ? Wie weit geht die Unterlassungsverpflichtung bei Online-Fotos?
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Lieferzeiten, Mängelrüge & Gefahrübergang
7
Abmahnung IDO Verband: Verstoß gegen PreisangabenVO
8
Abmahnung Online-Shop: Lieferzeiten, Gefahrübergang & Mängelrüge
9
Ebay Abmahnung: Verstoß gegen PreisangabenVO
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Links der Woche: Stasi Puzzle-Software, ISS Kühlpumpe, Widerruf beim Online-Shopping, Ottos Weihnachtsgeschäft
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Abmahnung Sammelstelle: IDO Verband – Grundpreis
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Markenlöschung vs. UE: Verlust von Vertragsstrafeansprüchen bei Markenlöschung
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Kauf von Standard-Software: Tipps für die Vertragsgestaltung
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Abmahnung Sammelstelle: Verein gegen Unwesen – “Testurteil sehr gut”
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E-Mail-Newsletter: Richtige Formulierung der Einwilligungserklärung

Filesharing: Eltern aufgepasst – Keine Haftung für volljährige Kinder

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht.

 

Die Klägerinnen sind vier führende deutsche Tonträgerhersteller. Der Beklagte ist Inhaber eines Internetzugangs. In seinem Haushalt leben auch seine Ehefrau und deren volljähriger Sohn.

Die Klägerinnen ließen den Beklagten durch Anwaltsschreiben abmahnen; sie behaupteten, am 12. Juni 2006 seien über seinen Internetanschluss 3.749 Musikaufnahmen, an denen sie die ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte besäßen, in einer Internettauschbörse zum Herunterladen verfügbar gemacht worden. Der Beklagte gab ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Er weigerte sich jedoch, die geltend gemachten Abmahnkosten zu bezahlen.

Die Klägerinnen nehmen den Beklagten auf Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 3.454,60 € in Anspruch.

Der Beklagte macht geltend, er sei für die behaupteten Rechtsverletzungen nicht verantwortlich. Sein damals 20-jähriger Stiefsohn habe die Musikdateien über den Internetanschluss zugänglich gemacht. Der Stiefsohn des Beklagten hat im Rahmen seiner Beschuldigtenvernehmung gegenüber der Polizei eingeräumt, er habe mit dem Tauschbörsenprogramm “BearShare” Musik auf seinen Computer heruntergeladen.

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BGH: Kopplung von Gewinnspiel und Warenabsatz zulässig ?

Der BGH hat kürzlich über eine Fernsehwerbung für ein Gewinnspiel entschieden, an dem nur Käufer teilnehmen konnten, die das beworbene Produkt zuvor erworben hatten.

 

Die Parteien sind Hersteller von Lakritz und Fruchtgummi. Die Beklagte warb ab Februar 2011 im Fernsehen mit “GLÜCKS-WOCHEN”. Beim Kauf von fünf Packungen zum Preis von etwa je 1 € und Einsendung der Kassenbons bestand die Chance, bei einer Verlosung einen von 100 “Goldbärenbarren” im Wert von jeweils 5.000 € zu gewinnen. In dem Werbespot traf der Fernsehmoderator Thomas Gottschalk im Supermarkt auf zwei Familien mit Kindern.

Die Klägerin hält die Werbung für wettbewerbswidrig, weil sie die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausnutze. Sie hat die Beklagte deshalb auf Unterlassung in Anspruch genommen.

Die Klage hatte in den Vorinstanzen Erfolg. Nach Ansicht des Berufungsgerichts stellt die Gewinnspielkopplung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine unlautere Geschäftspraktik dar. Dabei sei der strengere Sorgfaltsmaßstab des § 3 Abs. 2 Satz 3 UWG* zugrunde zu legen und auf die Sicht von Kindern und Jugendlichen abzustellen, die durch die Werbung zu einem Kauf über Bedarf veranlasst werden könnten. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

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Abmahnung NAMCO BANDAI Games Germany GmbH: PEGI-Version

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma NAMCO BANDAI Games Germany GmbH vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: NAMCO BANDAI Games Germany GmbH
  • Begründung: angeblich wettbewerbswidriger Vertrieb einer Version eines Computerspiels, das nicht für den deutschen Markt vorgesehen ist (fehlende USK-Kennzeichnung)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 60.000 €

 

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Abmahnung ebay: Wettbewerbswidriger Spieleverkauf

Ein ebay-Händler wurde wegen dem angeblich wettbewerbswidrigen Verkauf eines Computerspiels abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblicher Verkauf eines Computerspiels, das in dieser Fassung nicht für den Vertrieb in Deutschland vorgesehen ist.

 

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Abmahnung ? Wie weit geht die Unterlassungsverpflichtung bei Online-Fotos?

Verpflichtet sich der Abgemahnte im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ein bestimmtes Lichtbild nicht mehr online zugänglich zu machen, sollte er sich an diese Verpflichtung halten. Denn bei einem Verstoß hat der Unterlassungsgläubiger Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe. Streit gibt es in solchen Fällen immer wieder im Hinblick auf den Umfang der Unterlassungserklärung. Schuldner tragen gerne vor, dass kein Verstoß vorliege, da die erneut beanstandete Veröffentlichung des Bildes nicht von der Unterlassungserklärung umfasst sei. Vertragsstrafe müsse daher nicht gezahlt werden.

 

1. Der Fall
Über einen solchen Fall hatte das OLG Karlsruhe zu entscheiden (Urteil vom 12.09.2012, Az. 6 U 58/11).

Die Beklagte hatte sich in einer Unterlassungserklärung verpflichtet,

“es zukünftig bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von den Unterlassungsgläubigern nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festzusetzenden und im Streitfall vom zuständigen Amts- bzw. LG auf Angemessenheit zu überprüfenden Vertragsstrafe zu unterlassen, das nachfolgend wiedergegebene Lichtbild ohne Lizenz der Unterlassungsgläubiger im Internet zu nutzen ….

Die Unterlassungsgläubigerin nahm die Unterlassungserklärung vom 22.12.2009 an. Als sie feststellte, dass das fragliche Lichtbild am 12.01.2010 nach wie vor im Internet auf der Webseite der Unterlassungsschuldnerin angezeigt und heruntergeladen werden konnte, forderte sie die Beklagte zur Zahlung einer Vertragsstrafe auf, was die Beklagte verweigerte. (Hinweis: In dem Fall handelte es sich um drei Gläubiger. Zur Vereinfachung ist vorliegend von nur einer Unterlassungsgläubigerin die Rede).

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Lieferzeiten, Mängelrüge & Gefahrübergang

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen angeblich unlauterer Angaben zu den Lieferzeiten, der Mängelrüge und dem Gefahrübergang (Transportrisiko) vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: angeblich unzulässge Angaben zu
    • den Lieferzeiten
    • dem Transportrisiko (Gefahrübergang)
    • der Mängelrüge
    • dem Gerichtsstand
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

 

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Abmahnung IDO Verband: Verstoß gegen PreisangabenVO

Der IDO Verband hat einen angeblichen Verstoß gegen die PreisangabenVO abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:

 

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblicher Verstoß gegen die PreisangabenVO durch die fehlende Angabe des Grundpreises in unmittelbarer Nähe beim Endpreis beim Verkauf von Waren nach Volumen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Online-Shop: Lieferzeiten, Gefahrübergang & Mängelrüge

Ein Online-Händler wurde wegen mehrere angeblich unlauterer Klauseln abgemahnt. 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlerhafte Angaben zu den Lieferzeiten
  • angeblich fehlerhafte Angabe zum Gefahrübergang
  • angeblich unlautere Angaben zur Mängelrüge
  •  angeblich unzulässige Aussagen zum Gerichtsstand

 

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Ebay Abmahnung: Verstoß gegen PreisangabenVO

Ein ebay-Händler wurde wegen einem angeblichen Verstoß gegen die PreisangabenVO abgemahnt. 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Waren nach Volumen

 

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Links der Woche: Stasi Puzzle-Software, ISS Kühlpumpe, Widerruf beim Online-Shopping, Ottos Weihnachtsgeschäft

 

Eine kurze Arbeitswoche vor und zwischen den Feiertagen neigt sich Ihrem Ende entgegen. Kurz vor Silvester und 2014 hier noch einmal unsere Links der Woche.

 

Viel Spaß beim Lesen und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 52  (23.12. – 27.12.2013):  

 

  • 😐 Puzzle-Software: Zum Zusammensetzen zerrissener Stasi-Akten ist fertig, mehr…
  • 🙂 Bescherung im All: Neue Kühlpumpe der ISS funktioniert, mehr…
  • 😉 Widerruf beim Online-Shopping: Worauf Kunden achten müssen, mehr…
  • 😐 Verdi: Rügt Kündigungen von Amazon-Mitarbeitern kurz vor Weihnachten, mehr…
  • 🙂 Otto: Profitiert im Weihnachtsgeschäft vom Online-Handel, mehr…
  • 🙂 Datenautobahnminister: “Deutschland braucht das schnellste Netz der Welt”, mehr…

Abmahnung Sammelstelle: IDO Verband – Grundpreis

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurde uns eine Abmahnung des IDO Verbands zur Kenntnis gebracht.

 

Der IDO Verband rügt in dieser Abmahnung die angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis.

 

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Markenlöschung vs. UE: Verlust von Vertragsstrafeansprüchen bei Markenlöschung

Auch wenn ein Markeninhaber seine Marke durch strafbewehrte Unterlassungserklärungen rechtmäßig geschützt hat und er aufgrund von Markenverletzungen die vereinbarte Vertragsstrafe gerichtlich einfordern will, sieht er sich ab der Löschung seiner Marke einem Problem gegenüber. § 52 Abs. 2 MarkenG fingiert ab der wirksamen Löschung, es habe die Markeneintragung nie gegeben.

Damit muss sich ein ehemaliger Markeninhaber behandeln lassen wie ein Noch-Nie-Markeninhaber, dem entsprechend auch keinerlei Ansprüche aus vergangenen Markenverletzungen zustehen. Sämtlichen Ansprüchen auf Vertragsstrafezahlungen ist damit der Boden entzogen. Die gerichtliche Geltendmachung nach Löschung wird sogar als rechtsmissbräuchlich abgestempelt. Die Lösung liegt in den meisten Fällen im Timing. Auf bereits erfüllte Forderungen wird in der Regel nicht der Stempel der Rechtsmissbräuchlichkeit gedrückt. Allerdings räumt der BGH ein, es könne unter Umständen auch in diesen Fällen Rückforderungen geben.

Fall
Die Inhaberin der Wortmarke „Physiomobil“ hatte mit der Beklagten einen Unterlassungsvertrag gegen Markenrechtsverletzungen geschlossen. Dieser Vertrag sah eine Vertragsstrafe für den Fall der widerrechtlichen Nutzung der Marke ohne Lizenz vor. Der Unterlassungsanspruch zusammen mit der der Vertragsstrafe wurde jedoch erst nach der bestandskräftigen Löschung der Marke geltend gemacht.

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Kauf von Standard-Software: Tipps für die Vertragsgestaltung

Wird eine Standardsoftware auf Dauer, also ohne zeitliche Beschränkung, gegen Entgelt überlassen, handelt es sich rechtlich um einen Kaufvertrag. Bei der Gestaltung des Kaufvertrages sollte auf die Besonderheiten im Software-Bereich geachtet werden. Nachfolgend Tipps zu wichtigen Punkten für Vertragsgestaltung.

Neben den klassischen Regelungen wie anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schriftformklausel, Haftung, Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten etc. sollte beim Software-Kaufvertrag besonderes Augenmerk auf folgende Punkte gerichtet werden:

Vertragsgegenstand
Sobald die Software gegen Einmalzahlung ohne zeitliche Begrenzung überlassen werden soll, handelt es sich um einen Kauf und die §§ 433 ff BGB sind entsprechend anwendbar. In Verträgen ist dabei zum Teil von „dauerhafter Überlassung einer Software gegen Einmalzahlung“, „dauerhaftem Erwerb von Software“ oder einfach von „Kauf von Software“ die Rede.

Der Vertragsgegenstand, also die Software, ist so genau wie möglich zu spezifizieren. Sinnvoll kann es sein, in einer Anlage zum Vertrag die Funktionalitäten zu beschrieben sowie die Systemvoraussetzungen darzustellen.

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Abmahnung Sammelstelle: Verein gegen Unwesen – “Testurteil sehr gut”

Wir haben wieder eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. für die Abmahnung Sammelstelle erhalten.

 

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V, der diese Abmahnung selbst ausspricht bemängelt eine angeblich irreführende Werbung mit einem Testurteil (“Testurteil sehr gut”).

 

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E-Mail-Newsletter: Richtige Formulierung der Einwilligungserklärung

Viele Online-Händler bieten Ihren Kunden die Möglichkeit, sich in ihrem Webshop mittels elektronischer Einwilligungserklärung für einen E-Mail-Newsletter zu registrieren. Häufig finden sich dabei vorformulierte Einwilligungserklärungen wie „Newsletter abonnieren“ oder „Bitte senden Sie mir Produktinformationen per E-Mail zu“, die der Kunde per Mausklick in einer Checkbox bestätigen kann. Doch genügen derart knapp gehaltene Einwilligungserklärungen den gesetzlichen Anforderungen an eine wirksame Einwilligungserklärung?

 

 

Anwendungshinweise des Düsseldorfer Kreises
Der Arbeitskreis der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (Düsseldorfer Kreis) hat kürzlich Anwendungshinweise zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für werbliche Zwecke veröffentlicht.

Dabei setzt sich der Düsseldorfer Kreis auch mit der Frage auseinander, wie eine Einwilligungserklärung in die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten für Werbung gestaltet sein muss. Hierzu führt der Düsseldorfer Kreis Folgendes aus:

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.