Abmahnungs-Hotline

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für eine schnelle kompetente Rechtshilfe zur Verfügung.

Telefon 089 13014330
Kontaktformular

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Abmahnung Rainbow Loom GmbH: Schutzrechtsverletzung an einem Gebrauchsmuster
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eBook: Gewährleistung im Online-Handel
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V: Unlautere Werbung
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Abmahnung Online-Shop: Schutzrechtsverletzung an einem Gebrauchsmuster
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Abmahnung ebay: Unlautere Werbung mit einem Testergebnis
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BGH-Entscheidung: Streit über die Bezeichnung eines alkoholhaltigen Mischgetränks
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Abmahnung Niklas Westphal
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Abmahnung ebay: Fehlerhafte AGB und fehlende Widerrufsbelehrung
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Abmahnung Amazon: Fehlende Anbieterkennzeichnung
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Links der Woche: Gigabit-Internet übers Telefon, mehr Datenschützer, Buchmesse-Gespenst & Netzallianz
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Die häufigsten Abmahngründe im September 2014
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Werbung mit sofortiger Lieferbarkeit: Ware muss am nächsten Werktag zum Versand bereitstehen
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Abmahnung Katjas Dreamland GmbH
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Ist das zulässig ? Bewerben von Ware als „Originalersatz“ oder „Erstausrüsterqualität“
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ebay Abmahnung: Nicht mehr aktuelle Widerrufsbelehrung

Abmahnung Rainbow Loom GmbH: Schutzrechtsverletzung an einem Gebrauchsmuster

Die Firma Rainbow Loom Handels GmbH hat einen Online-Händler wegen einer angeblichen Schutzrechtsverletzung an einem Ihrer Gebrauchsmuster abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Rainbow Loom Handels GmbH
  • Begründung: Rechtsverletzung an einem Gebrauchsmuster für die Herstellung von Gummibändern
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht, Markenrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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eBook: Gewährleistung im Online-Handel

Gerade im B2C-Bereich haben Verbraucher umfangreiche Rechte, die sich nicht nur aus den Vorschriften zur kaufvertraglichen Mängelhaftung im BGB wiederfinden, sondern auch aus einer Reihe von Gerichtsurteilen hervorgehen.

Dabei sind die Gewährleistungsrechte der Verbraucher recht vielfältig und ihre Geltendmachung an jeweils unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Dies führt auf Seiten der Unternehmer häufig zu Verwirrung und Unklarheit über die eigenen Rechte und Pflichten gegenüber den Verbrauchern.

Um sowohl einen Überblick als auch ein tieferes Verständnis des Gewährleistungsrechts bzw. der Sachmängelhaftung zu ermöglichen, hat die IT-Recht-Kanzlei die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Gewährleistung im Online-Handel in einem aktuellen eBook zusammengetragen.

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V: Unlautere Werbung

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.  hat eine ebay-Händlerin wegen angeblich unlauterer Werbung mit einem Testergebnis abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: Werbung mit einem Testergebnis ohne dessen Herkunft anzugeben
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Online-Shop: Schutzrechtsverletzung an einem Gebrauchsmuster

Ein Online-Händler wurde abgemahnt, weil er mit dem Vertrieb einer Maschine zur Herstellung von Gummibändern Schutzrechte verletzt haben soll.

Er verletze damit die Rechte an einem Gebrauchsmuster.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung ebay: Unlautere Werbung mit einem Testergebnis

Eine ebay-Händlerin wurde abgemahnt, weil ihre Werbung mit  einem Testergebnis unlauter sein soll.

Sie weise nicht auf die Fundstelle/die Herkunft des Testergebnisses hin..

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BGH-Entscheidung: Streit über die Bezeichnung eines alkoholhaltigen Mischgetränks

Der BGH hat kürzlich entschieden, dass es sich bei der Bezeichnung “ENERGY & VODKA” nicht um eine nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 – der sogenannten Health-Claims-Verordnung – verbotene Angabe handelt.

Pressemitteilung des BGH:

“Die Beklagte vertreibt alkoholfreie und alkoholische Getränke verschiedener internationaler Marken, darunter in Dosen abgefüllte Mischgetränke, die aus Wodka und einem weiteren Bestandteil bestehen. Das streitgegenständliche, als “ENERGY & VODKA” bezeichnete Mischgetränk besteht zu 26,7% aus Wodka und zu 73,3% aus einem koffeinhaltigen Erfrischungsgetränk und hat damit einen Alkoholgehalt von 10%.

Der Kläger, der Schutzverband der Spirituosen-Industrie e.V., sieht in der Bezeichnung des Getränks “ENERGY & VODKA” einen Verstoß gegen Verordnungen der Europäischen Union. Er hat die Beklagte deshalb auf Unterlassung in Anspruch genommen.

Den ganzen Beitrag lesen (…)

Abmahnung Niklas Westphal

Herr Niklas Westphal hat eine Online-Händlerin, die über ebay und Amazon verkauft wegen mehrerer wettbewerbsrechtlicher Verstöße abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Niklas Westphal
  • Begründung:
    • fehlende Anbieterkennzeichnung und fehlende Widerrufsbelehrung auf Amazon
    • fehlende Widerrufsbelehrung und fehlerhafte AGB auf ebay
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay, Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 22.500 €

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Abmahnung ebay: Fehlerhafte AGB und fehlende Widerrufsbelehrung

Eine ebay-Händlerin wurde abgemahnt, weil ihre AGB fehlerhaft seien.

Außerdem fehle die Widerrufsbelehrung.

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Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Amazon: Fehlende Anbieterkennzeichnung

Eine Amazon-Händlerin wurde abgemahnt, weil sie ohne Anbieterkennzeichnung handelt.

Außerdem fehle die Widerrufsbelehrung.

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  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Links der Woche: Gigabit-Internet übers Telefon, mehr Datenschützer, Buchmesse-Gespenst & Netzallianz

 

Hochsommer im Oktober und Links der Woche vor dem Wochenende 😉 .

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 41 (06.10. – 10.10.2014):

  • 🙂 G.fast: Für Gigabit-Internet auf der Telefonleitung beginnt die Testphase, mehr…
  • 🙂 Deutschlands Datenschützer: Fordern mehr Personal, mehr…
  • 😐 NSA-Ausschuss: Bundesregierung will Akten-Schwärzungen prüfen, mehr…
  • 😐 Buchmesse-Gespenst: Branche formiert sich gegen Amazon , mehr…
  • 😐 Facebook: Arbeitet angeblich an App für anonyme Kommunikation, mehr…
  • 🙂 Netzallianz: Bund und Branche für mehr Breitband, mehr…

Die häufigsten Abmahngründe im September 2014

 

Die der IT-Recht Kanzlei im Monat September 2014 zur Kenntnis gebrachten Abmahnungen sind ausgewertet.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des vergangenen Monats.

Die Top Ten der häufigsten Abmahngründe des Monats September 2014:

  1. alte Widerrufsbelehrung auf ebay
  2. Mängelhaftungsrecht
  3. Fehlende Grundpreisangabe
  4. Markenrechtsverletzung
  5. Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
  6. Angaben zum Widerrufsrecht
  7. Garantieangaben
  8. Gewährleistungsrecht
  9. Urheberrechtsverletzung
  10. fehlende Warnhinweise

 

Die Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

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Werbung mit sofortiger Lieferbarkeit: Ware muss am nächsten Werktag zum Versand bereitstehen

Das LG Aschaffenburg hat mit Urteil vom 19.08.2014 (Az. 2 HK O 14/14) entschieden, dass der Onlinehändler bei Werbung mit sofortiger Lieferbarkeit die beworbene Ware auch tatsächlich am nächsten Werktag zum Versand bereithält.

Im zu entscheidenden Fall wurde dem Kunden zunächst eine Bestellbestätigung übermittelt und er wurde mit dem Kaufpreis belastet. 1 bis 2 Tage nach Bestellung erhielt der Kunde per E-Mail eine Mitteilung, dass sich die Auslieferung der bestellten Ware verzögere und eine Nachlieferung in 5 – 7 Tagen erfolge.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung Katjas Dreamland GmbH

Die Firma Katjas Dreamland GmbH hat einen ebay-Händler wegen einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Katjas Dreamland GmbH
  • Begründung: angebliche Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung, die nicht den rechtlichen Anforderungen in 2014 entsprechen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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Ist das zulässig ? Bewerben von Ware als „Originalersatz“ oder „Erstausrüsterqualität“

Viele Händler von Ersatzteilen beschreiben bzw. bewerben ihre Ware mit Beschreibungen wie „Originalersatz“, „Erstausrüsterqualität“, „Originalteilqualität“ oder auch „nach Richtlinien der OEM-Hersteller“. Damit soll zum Ausdruck kommen, dass die angebotenen Teile zwar keine Originalteile des Herstellers sind, aber in Aufbau und Qualität diesen entsprechen. Doch ist so eine Beschreibung wettbewerbsrechtlich zulässig?

I. Unzulässigkeit nach § 4 Nr. 9 UWG

Eine wettbewerbsrechtliche Unzulässigkeit könnte sich aus § 4 Nr. 9 UWG  ergeben.

§ 4 Nr. 9 UWG  bestimmt:

“Unlauter handelt insbesondere, wer Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er

– eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt, – die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder – die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat;”

Unzulässig wäre dann nicht die Bezeichnung als „Originalersatz“, etc., sondern das Anbieten eines Produkts, das die Nachahmung eines Konkurrenzprodukts darstellt.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

ebay Abmahnung: Nicht mehr aktuelle Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil seine Widerrufsbelehrung nicht den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen soll.

Er soll die seit dem 13.06.2014 geltenden Anforderungen nicht berücksichtigen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.