Schlagwort -wettbewerbswidrig

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Abmahnung Sammelstelle: Wettbewerbszentrale wegen irreführender Werbung
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Abmahnung ebay: Unlautere Werbung „Sonderaktion“
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Abmahnung Verein für lauteren Wettbewerb e.V., Hamburg: EAR-Registrierung
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Abmahnung IDO Verband: Speicherung des Vertragstextes auf ebay
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Abmahnung ebay: Angaben zur Speicherung des Vertragstextes
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Ebay Abmahnung: Angaben zu den Rücksendekosten
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Abmahnung ebay: Widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist
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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung „Leder“
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Abmahnung ebay: Unterschiedliche Widerrufsfristen
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Ist die Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei B-Waren auf 1 Jahr wettbewerbswidrig ?
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Abmahnung ebay: Fehlende Grundpreisangabe bei Kabeln
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Abmahnung M & S Vertriebsservice GbR
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Abmahnung VSM Deutschland GmbH: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
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Abmahnung ebay: Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung
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BGH: Kopplung von Gewinnspiel und Warenabsatz zulässig ?

Abmahnung Sammelstelle: Wettbewerbszentrale wegen irreführender Werbung

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurde uns eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart zur Verfügung gestellt.

Die Wettbewerbszentrale mahnt einen ebay-Händler ab, der sich durch die Werbung mit dem Begriff „Poly Rattan“ wettbewerbswidrig verhalten haben soll.

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden. 

 

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  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung ebay: Unlautere Werbung „Sonderaktion“

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich irreführender Werbung mit einer Sonderaktion abgemahnt.

Da der Händler nach Beendigung der Sonderaktion direkt eine neue starte verhalte er sich wettbewerbswidrig.

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Abmahnung Verein für lauteren Wettbewerb e.V., Hamburg: EAR-Registrierung

Der Verein für lauteren Wettbwerb e.V. hat einen ebay-Händler wegen des angeblichen Vertriebs eines Produktes ohne die erforderliche EAR-Registrierung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verein für lauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: angeblicher Vertrieb eines Pulverbeschichtungssets ohne die erforderliche EAR-Registrierung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung IDO Verband: Speicherung des Vertragstextes auf ebay

Der IDO Verband hat eine Online-Händlerin, die über ebay Textilien verkauft wegen angeblich wettbewerbswidriger Angaben zur Speicherung des Vertragstextes abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: nicht eindeutige und damit wettbewerbswidrige Angaben darüber ob und wie der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert und zugänglich gemacht wird
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Angaben zur Speicherung des Vertragstextes

Eine Textil-Händlerin, die Ihre Produkte über ebay verkauft wurde wegen angeblich fehlerhafter Angaben zur Speicherung des Vertragstextes abgemahnt.

Die Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss seien in den AGB nicht eindeutig und somit unlauter.

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Ebay Abmahnung: Angaben zu den Rücksendekosten

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten abgemahnt.

Sowohl die Informationen zu den Rücksendekosten als auch zum Widerrufsrecht seien unvollständig bzw. nicht eindeutig und damit wettbewerbswidrig.

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Abmahnung ebay: Widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich sich widersprechenden Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist abgemahnt.

Der Händler benenne die Widerrufsfrist einmal mit „Frist 1 Monat“ und an anderer Stelle mit „14 Tage“.

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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung „Leder“

Ein Ebay-Händler, der über den Marktplatz Handytaschen vertreibt wurde wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.

Der Händler mache irreführende Angaben über die Materialbeschaffenheit der Handytaschen und handele damit wettbewerbswidrig.

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Abmahnung ebay: Unterschiedliche Widerrufsfristen

Ein Online-Händler, der über ebay Grills und Zubehör verkauft wurde wegen angeblich widersprüchlicher Angaben zur Widerrufsrist abgemahnt.

Gerügt wird, dass der Händler mit einer 1-monatigen Widerrufsfrist wirbt, tatsächlich aber nur 14 Tage gewährt.

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Ist die Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei B-Waren auf 1 Jahr wettbewerbswidrig ?

Der Verkauf von B-Waren im elektronischen Geschäftsverkehr stellt sowohl für Online-Händler als auch für Verbraucher ein lukratives Geschäft dar. Über den Versandhandel sind erstere nämlich befähigt, ihre Waren zweiter Wahl wie z.B. Restposten, Artikel mit fehlender oder beschädigter Verpackung, Vorführware und eigene Versandretouren an Verbraucher abzusetzen. Letztere erhalten die Ware im Gegenzug zu einem besonders günstigen Preis.

Mit Urteil vom 16.01.2014 (Az. I-4 U 102/13) hat das OLG Hamm nun entschieden, dass beim Verkauf dieser B-Ware gegenüber Verbrauchern die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren gelten muss diese nicht – wie bei Gebrauchtwaren- auf 1 Jahr reduziert werden kann.

Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen im Überblick

Grundsätzlich kann der Verbraucher die gesetzliche Mängelhaftung des Verkäufers (Gewährleistung) binnen 2 Jahren ab erhalt der Ware in Anspruch nehmen, §438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB.

Diese Frist kann nach §475 Abs. 2 BGB  in den AGB des Verkäufers nicht wirksam abbedungen oder verkürzt werden. Eine Ausnahme sieht das Gesetz an gleicher Stelle lediglich beim Verkauf von Gebrauchtwaren vor, für den eine Verkürzung des Gewährleistungszeitraums auf 1 Jahr möglich ist.

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Abmahnung ebay: Fehlende Grundpreisangabe bei Kabeln

Ein Online-Händler, der über ebay Kabel nach Länge verkauft wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises abgemahnt.

Gerügt wird in dieser Abmahnung die fehlende und damit wettbewerbswidrige Angabe des Grundpreises beim Endpreis.

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Abmahnung M & S Vertriebsservice GbR

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma M & S Vertriebsservice GbR vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Kanzlei: Helmke, Rechtsanwälte, steuerberater, Patentanwalt
  • Abmahner: M & S Vertriebsservice GbR
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte AGB
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • angebliche Irreführung mit dem GS-Zeichen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 21.000 €

 

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Abmahnung VSM Deutschland GmbH: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Die  Firma VSM Deutschland GmbH hat einen ebay-Händler wegen einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: v. Nieding, Ehrlinger, Marquardt (Rechtsanwälte, Notar)
  • Abmahner: VSM Deutschland GmbH
  • Begründung: angebliche Fehler in der Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 7.500 €

 

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Abmahnung ebay: Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde wegen der angeblichen Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung

 

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BGH: Kopplung von Gewinnspiel und Warenabsatz zulässig ?

Der BGH hat kürzlich über eine Fernsehwerbung für ein Gewinnspiel entschieden, an dem nur Käufer teilnehmen konnten, die das beworbene Produkt zuvor erworben hatten.

 

Die Parteien sind Hersteller von Lakritz und Fruchtgummi. Die Beklagte warb ab Februar 2011 im Fernsehen mit „GLÜCKS-WOCHEN“. Beim Kauf von fünf Packungen zum Preis von etwa je 1 € und Einsendung der Kassenbons bestand die Chance, bei einer Verlosung einen von 100 „Goldbärenbarren“ im Wert von jeweils 5.000 € zu gewinnen. In dem Werbespot traf der Fernsehmoderator Thomas Gottschalk im Supermarkt auf zwei Familien mit Kindern.

Die Klägerin hält die Werbung für wettbewerbswidrig, weil sie die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausnutze. Sie hat die Beklagte deshalb auf Unterlassung in Anspruch genommen.

Die Klage hatte in den Vorinstanzen Erfolg. Nach Ansicht des Berufungsgerichts stellt die Gewinnspielkopplung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine unlautere Geschäftspraktik dar. Dabei sei der strengere Sorgfaltsmaßstab des § 3 Abs. 2 Satz 3 UWG* zugrunde zu legen und auf die Sicht von Kindern und Jugendlichen abzustellen, die durch die Werbung zu einem Kauf über Bedarf veranlasst werden könnten. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.