Archiv -Februar 2014

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13.06.2014: Ungefähre Lieferzeitangaben noch zulässig ?
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Links der Woche: EuGH lässt verlinken, Metros Onlinegeschäft, Kontokündigungen bei Amazon
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IT-Recht Kanzlei: Neues Informationsportal zur Widerrufsbelehrung 2014
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Abmahnung Sammelstelle: Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V. – Unlautere Werbung
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Ab 13.06.2014: Pflicht zur Information über den Liefertermin
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Abmahnung Sammelstelle: IDO-Verband wegen Preisangabenverordnung
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Links der Woche: Cookies in Deutschland,Europäisches Patentgericht & Urheberrechtshinweise in Bilddateien
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13.06.2014: Keine Zahlungspflicht mehr bei voreingestellten Nebenleistungen
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Verbraucherschutzrecht & E-Commerce in Kanada
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Abmahnung IDO Verband: Paragraphenreferenz zum Fristbeginn
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Abmahnung ebay: Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist
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Kommentierter Leitfaden zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
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Abmahnung Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V.: Unlautere Werbung
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Abmahnung M & S Vertriebsservice GbR
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Abmahnung Onlineshop: Gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln

13.06.2014: Ungefähre Lieferzeitangaben noch zulässig ?

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung am 13.06.2014 tritt in Deutschland auch ein neuer Art. 246a § 1 Nr. 7 EGBGB  in Kraft, wonach der Unternehmer über den Termin zu informieren hat, bis zu dem er die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss.

Wie die neue Vorschrift nach unserer Auffassung zu interpretieren ist und welche praktischen Konsequenzen sich hieraus für den Online-Handel ergeben, haben wir bereits eingehend in unserem Beitrag unter https://www.it-recht-kanzlei.de/liefertermin-information-verbraucherrechterichtlinie.html erläutert.

Derzeit liest man in einigen Beiträgen zu dieser Thematik, dass ungefähre Angaben zur Lieferzeit (z. B.: „Lieferzeit ca. 3 – 5 Tage“), wie sie schon heute vielfach in Online-Shops zu finden sind, auch nach der neuen Rechtslage zulässig sein sollen. Dieser Auffassung können wir uns unter Berücksichtigung von Wortlaut und Sinn und Zweck der Vorschrift des Art. 246a § 1 Nr. 7 EGBGB  n. F. jedoch nicht anschließen. Vielmehr soll durch die neue Vorschrift gerade erreicht werden, dass der Verbraucher, wenn schon nicht über einen konkreten Liefertermin, jedenfalls über den Zeitraum (Lieferfrist) zu informieren ist, in dem er jedenfalls mit dem Zugang der Ware rechnen kann. Geht man wie wir davon aus, dass die Nichteinhaltung der vom Unternehmer angegebenen Lieferfrist auch an konkrete Rechtsfolgen wie den Verzug gekoppelt ist, so verbieten sich einschränkende Zusätze wie etwa „ca.“, „regelmäßig“ oder „in der Regel“ im Zusammenhang mit der Lieferzeitangabe.

Den ganzen Beitrag lesen (…) 

Links der Woche: EuGH lässt verlinken, Metros Onlinegeschäft, Kontokündigungen bei Amazon

 

Der EuGH erlaubt Links auf Artikel, Metro will das Onlinegeschäft ausbauen, wer Steuern hinterzieht, dem kann gekündigt werden und die Kontokündigungen bei Amazon.

Was das ist ? Na unsere Links der Woche!

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 7  (10.02. – 14.02.2014):  

  • 🙁 Shazam: Meldet Standort heimlich an WerbenetzwerkeDetails
  • 🙂 EuGH: Internet-Links auf Artikel sind erlaubtDetails
  • 😐 Kontokündigung bei Amazon wegen vieler Retouren: Rechtliche Hintergründe und Auswirkungen, Details
  • 😐 Steuerhinterziehung: Kann Kündigung rechtfertigen, Details
  • 🙁 E-Book-Streit: Apple wird Kartellprüfer nicht losDetails
  • 🙂 Metro: Will Online-Geschäft kräftig ausbauenDetails

IT-Recht Kanzlei: Neues Informationsportal zur Widerrufsbelehrung 2014

Derzeit werden wir geradezu überschüttet mit Fragen zur neuen Widerrufsbelehrung 2014 und den übrigen, sich aus der Verbraucherrechterichtlinie ergebenden, diversen neuen Informationspflichten.

Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, unseren Mandanten/Lesern ein Informationsportal zum Thema Widerrufsbelehrung 2014 einzurichten. Wir sind gespannt wie es Ihnen gefällt und würden uns natürlich freuen, wenn Sie dieses Portal als Informationsquelle weiterempfehlen möchten.

Übrigens: Wir haben dort u.a. auch ein Forum eingerichtet, welches es Ihnen ermöglicht, uns Fragen zu stellen bzw. mit anderen Händlern zum Thema zu diskutieren. Da wir noch keine Erfahrungen mit Foren dieser Art haben sind wir gespannt, ob und wie es genutzt wird.

Für eventuelle Verbesserungsvorschläge/Kritik sind wir natürlich offen.

https://www.widerrufsbelehrung-2014.de

Abmahnung Sammelstelle: Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V. – Unlautere Werbung

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurde uns eine Abmahnung des Vereins für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V. zur Kenntnis gebracht.

Der Vereins für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V. rügt in dieser Abmahnung gesundheitsbezogene Angaben Sportpräparaten, die als Lebensmittel anzusehen seien. 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten: 

Ab 13.06.2014: Pflicht zur Information über den Liefertermin

Künftig muss der Unternehmer informieren über den Termin, bis zu dem er die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss.

Über die genaue Tragweite dieser Verpflichtung wurde bereits im Vorfeld der anstehenden Gesetzesänderung kontrovers diskutiert. Soll der Unternehmer künftig etwa verpflichtet sein, einen konkreten Termin für die Warenlieferung an den Verbraucher zu benennen? Dies würde den Unternehmer allein schon aufgrund der nicht vorhersehbaren Reaktionszeiten der Transportunternehmen vor eine unlösbare Aufgabe stellen. Außerdem wird der Unternehmer im Falle der Vorauszahlungspflicht des Verbrauchers nicht vor dem Zahlungseingang liefern. Ob und wann der Verbraucher die Zahlung letztlich veranlasst, ist dem Unternehmer im Zeitpunkt der Angebotserstellung aber völlig unbekannt.

Gegen eine enge Auslegung des Begriffs „Termin“ spricht auch die englischsprachige Version der Verbraucherrechterichtlinie in der es hierzu wie folgt heißt:

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Abmahnung Sammelstelle: IDO-Verband wegen Preisangabenverordnung

Wir haben von einer Abmahnung Sammelstelle des IDO Verbands wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung erfahren.

Der IDO Verband rügt in dieser Abmahnung fehlerhafte Preisangaben im Sinne der PanGV.

 Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Links der Woche: Cookies in Deutschland,Europäisches Patentgericht & Urheberrechtshinweise in Bilddateien

 

Wenn das europäische Patentgericht später loslegt, Cookies in Deutschland gelten, ein Urteil zu Urheberrechtshinweisen in Bilddateien ergehen und dann sofort in Berufung gegangen wird, dann steht nicht nur das Wochenende vor der Tür, sondern auch unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 6  (03.02. – 07.02.2014):  

  • 😐 EU Kommission zur Cookie-Richtlinie: Vorgaben für Cookies gelten in DeutschlandDetails
  • 🙁 Europäisches Patentgericht: Kann frühestens 2015 loslegenDetails
  • 🙂 Berufung: Gegen Urteil zu Urheberrechtshinweis in Bilddatei angekündigtDetails
  • 🙁 Deutsche Verleger: Kritisieren Googles Kompromiss mit Brüssel, Details
  • 😉 EU-Parlament: Verabschiedet Richtlinie zu VerwertungsgesellschaftenDetails
  • 🙁 Direkt-Link zu Bildern: LG Köln fordert Urheberrechtshinweis in Bilddatei   Details

13.06.2014: Keine Zahlungspflicht mehr bei voreingestellten Nebenleistungen

Ein häufiges Ärgernis stellen für den Verbraucher voreingestellte Nebenleistungen dar, die aus Sicht des Unternehmers die Hauptleistung „abrunden“ sollen, etwa beim Kauf eines Handys eine kostenpflichtige Sachversicherung für das Handy. Schaut der Verbraucher nicht genau hin, wird auch dieses „Extra“ Vertragsbestandteil und verursacht weitere Kosten. Entsprechend gesetzte „Häkchen“ im Bestellvorgang werden gerne übersehen.

Rechtlicher Hintergrund: Am 13.06.2014 wird in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung in Kraft treten und damit ab diesem Zeitpunkt ohne Übergangsfrist einige signifikante Änderungen für den Online-Handel mit sich bringen. In verschiedenen Kurzbeiträgen beschäftigt sich die IT-Recht Kanzlei mit den wichtigsten hieraus resultierenden Änderungen für den Online-Handel mit Ausnahme der Änderungen zum gesetzlichen Widerrufsrecht, zu denen Sie hier einen umfassenden Leitfaden finden.

Der Unternehmer hat künftig keinen Anspruch auf ein Entgelt für solche aufpreispflichtigen Extras, wenn diese Nebenleistung durch eine Voreinstellung Vertragsbestandteil geworden ist.

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Verbraucherschutzrecht & E-Commerce in Kanada

In Deutschland und der EU gibt es einen recht umfassenden Verbraucherschutz sowie eine Vielzahl an Vorschriften zum E-Commerce. Aber wie sieht dies in anderen Ländern aus? Gibt es auch außerhalb der EU wirksame Vertragsschlüsse im Internet, Widerrufsrechte und Informationspflichten für Webshop-Betreiber? Die IT-Recht Kanzlei wagt den Blick über den Atlantik und gibt einen Überblick über das kanadische Recht zum Verbraucherschutz und E-Commerce.

I. Kanada baut aktuell den Verbraucherschutz im E-Commerce aus

Vorschriften zum E-Commerce, wie sie in Europa insbesondere gemäß dem EU-Recht existieren, gibt es in Kanada nicht in demselben Umfang und der gleichen Regelungsdichte. Jedoch sind viele Teilaspekte des E-Commerce, die – häufig zwar nicht auf Bundesebene, jedoch zumindest in den einzelnen Bundesstaaten Kanadas, die Provinzen genannt werden – geregelt.

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Abmahnung IDO Verband: Paragraphenreferenz zum Fristbeginn

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler, der Dekorationsartikel verkauft wegen angeblich fehlerhaften Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs (alte Widerrufsbelehrung) abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich falsche Paragraphenreferenz bei den Angaben zum Fristbeginn
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist

Ein Onlinehändler, der über ebay Dekorationsartikel verkauft wurde wegen angeblich falscher Aussagen zum Beginn der Widerrufsfrist abgemahnt. 

Abgemahnt wird: 

  • angeblich falscher Paragraphenbezug bei den Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs

 Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Kommentierter Leitfaden zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Am 27.9.2013 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz wird am 13.06.2014 in Kraft treten und damit ab diesem Zeitpunkt ohne Übergangsfrist einige signifikante Änderungen für den Online-Handel mit sich bringen. Dieser Leitfaden beschäftigt sich mit den wichtigsten hieraus resultierenden Änderungen für den Online-Handel mit Ausnahme der Änderungen zum gesetzlichen Widerrufsrecht, die Sie hier nachlesen können.

Der Leitfaden erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch sind die dargestellten Meinungen und Lösungsansätze als allgemeinverbindlich zu verstehen. Wir möchten hierdurch vielmehr eine fachliche Diskussion zu den dargestellten Problemkreisen anregen und freuen uns auf entsprechendes Feedback aus dem Kreis unserer Leser.

1. Änderung des Verbraucherbegriffs

Bisher wurde der Verbraucherbegriff wie folgt in § 13 BGB  definiert:

 

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Abmahnung Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V.: Unlautere Werbung

Der Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V. (VHL) hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich unzulässiger gesundheitsbezogener Angaben beim Vertrieb von Sportpräparaten abgemahnt.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V. (VHL)
  • Begründung:  gesundheitsbezogenen Angaben bei Sportpräparaten, die Lebensmittel seien
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

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Abmahnung M & S Vertriebsservice GbR

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma M & S Vertriebsservice GbR vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Kanzlei: Helmke, Rechtsanwälte, steuerberater, Patentanwalt
  • Abmahner: M & S Vertriebsservice GbR
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte AGB
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • angebliche Irreführung mit dem GS-Zeichen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 21.000 €

 

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Abmahnung Onlineshop: Gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln

Ein Online-Händler, der über seinen Onlineshop Muskel- und Protein-Präparate verkauft wurde wegen angeblich irreführender gesundheitsbezogener Angaben abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unlautere gesundheitsbezogene Angaben 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.